Eine Minderjährige im OP, die noch dazu selbst Hand anlegt. Dieses Szenario soll sich Anfang des Jahres bei einer Operation in der Neurochirurgie im Universitätsklinikum Graz zugetragen haben. Ein anonymer Hinweis hat das Klinikum und die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen. Der Vorwurf: Eine Chirurgin soll ihre 13-jährige Tochter nicht nur mit in den OP genommen, sondern ihr auch erlaubt haben, aktiv daran teilzuhaben. Auch das Team im Operationssaal soll nur unzureichend reagiert haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Verdacht der „schweren Körperverletzung“

Laut Hans-Jörg Bacher von der Staatsanwaltschaft Graz wurde die Kriminalpolizei mit den Ermittlungen betraut. „Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, könnte das ein Tatbestand der schweren Körperverletzung sein“, sagt Bacher. Die Chirurgin ist der Staatsanwaltschaft namentlich bekannt. Mögliche weitere beteiligte Personen werden aktuell noch ausgeforscht. „Es wird gerade untersucht, wer noch davon gewusst hat und bei der OP dabei war, diese Personen laufen aktuell noch als unbekannte Beschuldigte“, sagt Bacher. Von Seiten des Universitätsklinikums heißt es hierzu, dass man selbstverständlich bei der Aufklärung rund um möglicherweise beteiligte Personen unterstütze und das auch bereits geschehe.

Zwei ärztliche Mitarbeiter suspendiert

Dass der Fall erst jetzt, Monate nach der Operation behandelt wird, liegt laut dem Klinikum daran, dass man erst im April über die Vorwürfe in Kenntnis gesetzt wurde. „Bis zur Dienstfreistellung hat es in den Befragungen der Mitarbeitenden keinen Hinweis darauf gegeben, dass die Tochter der Operateurin am OP-Geschehen teilgenommen hat“, heißt es vonseiten des Klinikums. Am 29. Mai folgte schließlich eine Aussage, die inhaltlich nicht vollends mit den übrigen Aussagen übereinstimmte. Daher wurden zwei ärztliche Mitarbeiter des OP-Teams bis zur restlosen Klärung der Vorwürfe dienstfrei gestellt. Weitere Vorfälle dieser Art seien aktuell nicht bekannt. Zudem verweist das Klinikum in einer Stellungnahme darauf, dass der Eingriff ohne Komplikationen verlaufen ist. Grundsätzlich sei die Anwesenheit im OP nur für Praktikanten und Studierende erlaubt.