Eine Frau aus der Obersteiermark muss sich am Mittwoch (5. 6.) im Landesgericht Leoben wegen ihres toten Babys verantworten. Sie soll das Neugeborene im Februar 2023 direkt nach der Geburt getötet haben, weil sie mit der Situation überfordert war. Sie dürfte die Schwangerschaft bis zu den Wehen nicht bemerkt haben. Ihr Lebensgefährte muss sich wegen unterlassener Hilfeleistung und ihre Schwägerin unter anderem wegen Störung der Totenruhe verantworten.

Viktoria Steinegger von der Staatsanwaltschaft Leoben bestätigte am Mittwoch einen Bericht der „Kronen Zeitung“, wonach die Anklage gegen die drei Beschuldigten bereits rechtskräftig ist. Seitens des Landesgerichts Leoben hieß es, dass der Fall kommende Woche am 5. Juni vor einem Schöffengericht verhandelt werde. Der Prozess ist für einen Tag anberaumt.

Keine Rettung für das Kind

Die damals 27-jährige Mutter hatte ihr Kind am 21. Februar am späten Abend allein in ihrer Wohnung zur Welt gebracht und dabei offensichtlich selbst auch viel Blut verloren. Völlig überfordert, soll sie Fotos davon ihrem Lebensgefährten und Kindsvater geschickt haben. Dieser reagierte aber laut Anklage vorerst nicht darauf. Die Mutter dürfte dann immer noch unter dem Eindruck der Entbindung das Kind getötet haben. Laut Obduktion starb es etwa drei bis vier Stunden nach der Geburt, am 22. Februar 2023. Am Körper des Säuglings wurden Strangulations- und Stichverletzungen sowie Verletzungen durch stumpfe Gewalt gefunden.

Erst Stunden nach den ersten Fotos will der Lebensgefährte die Gefahr erkannt haben und rief dann seine Angehörigen an, damit die nach seiner Freundin sehen. Als die Schwägerin eintraf, gab es für das Baby aber schon keine Rettung mehr. Sie wollte das Kind zusammen mit blutiger Schere und Bekleidung in einem Müllsack entsorgen. Ein Rettungssanitäter, der gerade eintraf, entdeckte den Beutel aber und dürfte eine Entsorgung verhindert haben, schilderte Steinegger im APA-Gespräch.

Mutter zeigt sich geständig

Die Mutter muss sich nun wegen § 79 des Strafgesetzbuches – Tötung eines Kindes bei der Geburt – verantworten, weshalb es auch kein Geschworenen-, sondern ein Schöffengericht sein wird. Sie hatte sich bisher großteils geständig verantwortet und gab an, mit der Situation überfordert gewesen zu sein. Sie habe die Schwangerschaft auch gar nicht bemerkt, weil ihre Regelblutung nicht ausgeblieben sei und sie auch kaum an Gewicht zugenommen habe.

Dem Lebensgefährten wird vorgeworfen, dass er trotz der Fotos mit dem vielen Blut nicht sofort Hilfe für seine Frau gerufen hat. Die Schwägerin wurde wegen Störung der Totenruhe und wegen des Versuchs der Unterdrückung von Beweismitteln angeklagt. Beide waren bisher aber nicht geständig.