Ein 31-jähriger Kärntner stand am Grazer Straflandesgericht wegen Mordes und schwerer Körperverletzung vor einem Schwurgericht. Er hat im März 2023 in Raaba (Graz-Umgebung) seine Freundin im Zuge eines Streites getötet, indem er sich auf ihren Hals kniete und sie so erstickt hat. Der Staatsanwalt sprach von „lang andauernder, massiver Gewalt“, die zum Tod der Frau geführt hatte. Der Angeklagte zeigte sich geständig. „Es tut ihm furchtbar leid, er wollte sie nicht töten“, betonte der Verteidiger. „es ist egal, was ich jetzt sage“, ergänze der mehrfach wegen Gewalttaten vorbestrafte Angeklagte „niemand bringt einen toten Menschen zurück.“ Er bringe die Bilder des Tatortes und seines Opfers nie mehr aus seinem Kopf.
Beim Entzug kennengelernt
Der Beschuldigte und das Opfer lernten einander 2019 bei einem stationären Alkoholentzug in der Klinik kennen und zogen zusammen. Beide tranken schon bald wieder, die gemeinsame Wohnung in Raaba bei Graz war laut Staatsanwalt Stefan Engelbert zuletzt „in desolatem Zustand“, ein „Messie-Haus“. In den letzten drei Tagen vor der Tat kam es mehrfach zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, dabei erlitt die Frau Serienrippenbrüche und schwerste innere Verletzungen. Der Dachdecker schlug auf die Frau ein, sie wies zahlreiche Hämatome auf. Einmal verprügelte er sie mit einem Zollstab. Am 11. März eskalierte erneut ein Streit, sie warf angeblich eine Flasche nach ihm. „Ich wollte, dass sie damit aufhört“, gab der Angeklagte an. Er schlug auf sie ein und kniete sich auf die Frau. „Ich habe gedacht, ich drück‘ sie bei der Brust nieder, aber es war der Hals“, beschrieb es der Mann.
Das Opfer hatte keinerlei Alkohol im Blut, auch Essensreste wurden keine gefunden: „War sie schon zu schwer verletzt, um noch etwas zu essen oder zu trinken?“, fragte Richterin Catherine Farmer. Das konnte der Kärntner nicht beantworten. Die Erinnerungen an die Tat waren eher vage, auch wenn ihn das Geschehene nicht loslasse.
„Toxische Beziehung“
Der Angeklagte erzählte von seinem übermäßigem Alkoholkonsum, er sprach von „ein bis zwei Flaschen Wodka“ jeden Abend, wenn er arbeitete, waren es abends „ein Doppler Wein und ein Tragerl Bier“. Zum Streit kam es auch, weil ihm „die Probleme über den Kopf gewachsen“ seien. „Trennung war nie ein Thema?“, fragte die Richterin. „Nein, wir haben uns wirklich geliebt“, antwortete der Beschuldigte. Streit entbrannte immer wegen des Geldes und der schlimmen Lebensverhältnisse. Während er immer noch trotz Alkoholkrankheit arbeitete, war die Frau nicht einmal mehr in der Lage, Termine beim AMS einzuhalten.
Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl diagnostizierte beim Angeklagten eine „psychische Verhaltensstörung durch Intoxikation mit erhöhter Affektlabilität“. Der Angeklagte sei durch den Alkohol in herabgesetztem Maß aber doch zurechnungsfähig gewesen. Seine rückgerechnete Alkoholisierung von 3,13 Promille zum Tatzeitpunkt entspreche bei einem Alkoholiker gerade noch einer mittelgradigen Alkoholisierung. „Ich war schon schwerer betrunken“, sagte der Angeklagte, der auch selbst den Notruf wählte, den Sachverhalt schildern und die Anweisungen folgen konnte. Er versuchte sogar, das Opfer zu reanimieren.
Die sichtlich von der Brutalität der tat beeindruckten Geschworenen sprachen den Angeklagten der schweren Körperverletzung und des Mordes schuldig. Er erhielt eine lebenslange Haftstrafe.