Ein junger Polizist, der derzeit vom Dienst suspendiert ist, hat sich am Dienstag im Grazer Straflandesgericht unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen verantworten müssen. Der Mann soll noch vor seiner Zeit in der Polizeischule eine sexuelle Beziehung mit einer Zwölfjährigen gehabt haben. Vor dem Schöffengericht gestand er das auch ein, doch sämtliche Handlungen seien einvernehmlich gewesen, was auch das Mädchen in seinen Angaben unterstrichen habe. Zu Mittag wurde er – nicht rechtskräftig – zu zweieinhalb Jahren Haftstrafe verurteilt.

Der Angeklagte und das Mädchen hatten sich über eine Jugendorganisation kennengelernt, wo er mit seinen damals 23 Jahren als Betreuer agierte. Sie war zu dem Zeitpunkt zwölf Jahre alt, schilderte Staatsanwältin Ines Eichwalder in ihrem Eröffnungsplädoyer. Es sei dann zu einer Kommunikation via Messengerdienst und zu einer Freundschaft gekommen. „Der Angeklagte hat im Laufe der Zeit die Kommunikation auch auf eine sexuelle Ebene gelenkt“, so die Staatsanwältin. Danach trafen sich die beiden auch persönlich und er bot ihr Nachhilfe an. Dabei kam es zu ersten körperlichen Kontakten, als das Mädchen 13 Jahre alt wurde, habe sich das Verhältnis zwischen den beiden weiter intensiviert.

„Freiwillig“

Ende 2018 hatten die beiden das erste Mal Geschlechtsverkehr: „Es haben beide so geplant, wenn sie so weit ist“, führte die Anklägerin aus. Somit sei der Sex damals und auch die vielen weiteren Male zwar freiwillig durch das Mädchen gewesen, „aber der Gesetzgeber schützt Mädchen und Buben davor“, denn unter 14 Jahren sei die Reife dafür nicht erreicht, erläuterte die Staatsanwältin. Daher könne auch eine Strafe durch Freiwilligkeit nicht aufgehoben werden.

Neben dem schweren sexuellen Missbrauch ist der Mann auch wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und wegen des Besitzes von Darstellungen von Kindesmissbrauch angeklagt. Er hatte Videos vom Sex mit dem Mädchen angefertigt und besessen.

Führte den Prozess: Richterin Julia Riffel
Führte den Prozess: Richterin Julia Riffel © Christian Penz

Die Verteidigerin des Beschuldigten meinte, dass ihr Mandant nicht dem Bild eines klassischen Pädophilen entspreche, der seine Taten versuche zu vertuschen. Es habe sich um eine „Liebesbeziehung“ gehandelt, er sei „Hals über Kopf in sie verliebt“ gewesen. Das Mädchen sei ihm sehr „reif und sexuell aufgeschlossen“ erschienen. „Er nahm sie als ebenbürtige Person und nicht als schutzbedürftige Person wahr“, erklärte die Anwältin des Mannes. Sie führte ins Treffen, dass für ihren Mandanten seine gesamte berufliche Laufbahn als Polizist am Spiel stehe und bat schon im Eröffnungsplädoyer um Milde.

Ausschluss der Öffentlichkeit

Für die Befragung des Beschuldigten sowie des Mädchens wurde die Öffentlichkeit von der Verhandlung wegen des höchstpersönlichen Lebensbereichs der besprochenen Inhalte ausgeschlossen. Das Urteil: zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe, Zuspruch von 3000 Euro Schmerzengeld an das Opfer. Der Angeklagte bat nach der Urteilsverkündung um drei Tage Bedenkzeit für die Entscheidung, ob er das Urteil annimmt oder Rechtsmittel einlegt. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.