Wer während der Unterrichtsstunde auf die Toilette muss, der steht im Grazer BG/BRG Klusemann seit Montag vor verschlossenen Türen. Die Sanitäranlagen sind nur in den Pausen geöffnet, in der Zwischenzeit müssen Schüler, Schülerinnen einen der beiden Schulwarte aufsuchen. Diese können ihnen Zugang gewähren. In den Pausen werden die Sanitäranlagen von den Pausenaufsichten aufgesperrt.
Grund: Beschädigte Toiletten
Die drastische Maßnahme hat einen Grund: Die Toiletten wurden von Schülern mehrmals massiv beschädigt, sagt Direktor Klaus Tasch auf Nachfrage. Man gehe davon aus, dass dies absichtlich und während der Unterrichtszeit passiert sei. Es wurden täglich Papierständer heruntergerissen, die Toiletten waren unbenutzbar. „Im heurigen Kalenderjahr beläuft sich der Schaden schon auf 7000 Euro“, sagt der Direktor.
Er erhofft sich durch die Maßnahme, die Situation in den Griff zu bekommen und eine Hürde für die Randalierer aufzubauen. „Wenn wir die für den Schaden verantwortlichen Schüler gefunden hätten, hätten wir das Verhalten schon abgestellt. Aber leider konnten wir nicht feststellen, wer es war.“
Schüler besorgt
Die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums zeigen sich irritiert. Ein Teil von ihnen wandte sich an die Kleine Zeitung: „Es ist unverantwortlich, den Zugang zu grundlegenden hygienischen Einrichtungen zu beschränken.“ Tatsächlich ist das Recht auf Sanitäranlagen ein Menschenrecht.
Laut Direktor Tasch würden die Toiletten sofort aufgesperrt werden, wenn jemand sie benötige. Dafür müsste der Schüler, die Schülerin nur in der Unterrichtsstunde die Lehrperson bitten, aufs Klo gehen zu dürfen – und dann einen der beiden Schulwarte aufsuchen.
Die Schüler sorgen sich, dass die Schulwarte nicht immer gleich erreichbar sind, falls diese etwa mit Garten- oder Reparaturarbeiten beschäftigt sind. Außerdem würde man viel Unterrichtszeit verpassen, heißt es. Direktor Tasch meint: „Der Schulwart sperrt sofort auf, das hat am ersten Tag schon gut funktioniert“.
Erste Erfahrung
Die Erfahrung des ersten Tags schildert ein Schüler so: „Ich musste während der Stunde aufs Klo. Ich habe viel länger gebraucht als sonst, weil ich mich beim Schulwart in eine Liste eintragen musste, dann habe ich den Schlüssel für das WC bekommen. Als ich ihm den Schlüssel zurückgebracht habe, hat er meinen Namen wieder abgehakt.“
Ob die Maßnahme überhaupt zulässig ist, dazu heißt es auf Nachfrage von der steirischen Bildungsdirektorin Elisabeth Meixner: „Bedauerlicherweise kommt es in letzter Zeit zu mehreren Vandalenakten an einzelnen Schulstandorten. Die Bildungsdirektion Steiermark prüft den Fall am BG/BRG Klusemann und die dafür gesetzten Maßnahmen.“