Mitte März hat Personallandesrat Werner Amon (ÖVP) das Objektivierungsgesetz, das die Vergabe von Spitzenposten in der Landesverwaltung regelt, ins Begutachtungsverfahren geschickt. Erste Stellungnahmen fallen durchaus kontroversiell aus. Zur Erinnerung: Nur wer zum ersten Mal zum Zug kommt, soll auf drei Jahre befristet bestellt werden, eine Weiterbestellung ist unbefristet. Beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) läuten deshalb die Alarmglocken. Man könne kein Richteramt befristen und einen Richter nach Ablauf drei Jahren womöglich „absetzen“. Das sei „aus verfassungs- und rechtsstaatlicher Sicht äußerst bedenklich“, schreibt LVwG-Präsidentin Verena Ennemoser. Ihre Position der (und die des Vizepräsidenten) sei daher aus der Bestimmung auszunehmen.