Die steirischen Neos orten einen „Teilerfolg“, andere das übliche Prozedere. So oder so befasst sich der Verfassungsgerichtshof mit der steirischen Landesabgabe zur ORF-Gebühr. 4,70 Euro pro Haushalt und Monat werden in der Steiermark mit der ORF-Haushaltsabgabe miteingehoben (15,30 Euro), das Geld fließt zweckgewidmet in Kultur- und Sport-Vorhaben. Mehr als 30 Millionen Euro.
Aus Sicht des Wiener Juristen Wolfram Proksch, der die Causa auf Neos-Kosten geprüft hatte, sei die Landesabgabe gleich mehrfach verfassungswidrig. Also haben die Pinken mit FPÖ und Grünen Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Dieser ersuchte nun einmal um Stellungnahme des Landes binnen acht Wochen. Niko Swatek meint, LH Christopher Drexler, Vize Anton Lang und Co müssten „ihr Gesetz verteidigen und erklären, warum die Steirerinnen und Steirer weiterhin mit 30 Millionen Euro pro Jahr extra belastet werden sollen, wo die Menschen aus den meisten anderen Bundesländern keine Zusatzkosten tragen müssen“.
Das Argument der Landesspitze ist freilich nicht neu: „In Zeiten, in denen Budgetverhandlungen immer härter werden, drohen softe Bereiche wie Kultur oder Sport unter die Räder zu kommen“, hatte Drexler gesagt. Das (erst) 2022 in Kraft getretene Gesetz schreibt vor, wie das Geld aus der „Rundfunkabgabe“ aufzuteilen ist: 75 Prozent Kulturförderung, zehn Prozent Sportförderung, der Rest geht in Bau- und Instandhaltungen, Mietkosten etc. in beiden Bereichen.