Am Karsamstag werden sie abends wie jedes Jahr Ortschaften in der ganzen Steiermark erleuchten – die Osterfeuer. Nicht überall sind diese allerdings erlaubt. In der Landeshauptstadt ist das Entzünden von Brauchtumsfeuern grundsätzlich verboten. Auch in zahlreichen Gemeinden rund um Graz ist jeweils nur ein Osterfeuer erlaubt, das von der Gemeinde veranstaltet wird. Grund: Sie sind unter anderem Teil des Feinstaubsanierungsgebiets. Außerhalb dieser Gemeinden dürfen auch Privatpersonen unter Einhaltung der Brauchtumsfeuerverordnung Osterfeuer entzünden.