Es ist eine ungewöhnliche Urteilsbegründung, die ein Richter am Landesverwaltungsgericht Steiermark ausgeführt hat. Ein Klimaaktivist hatte Beschwerde gegen seine Strafe eingelegt, im Oktober 2023 erging das richterliche Erkenntnis im Namen der Republik: Die Beschwerde wurde abgewiesen, der Betroffene, der im November 2022 an der Blockade des Opernrings in Graz teilgenommen und dort Forderungen wie „Tempo 100 auf Autobahnen“ und „stoppt die fossile Zerstörung“ erhoben hatte, musste 225 Euro zahlen.