„Warum ist sie grundlos auf ihren Vater losgegangen, um ihn zu töten? Warum hat sie versucht, ihre Mitpatientin am LSF zu erwürgen? Weil die Frau psychisch krank ist und eben unter dem Einfluss dieser Krankheit die Taten begangen hat“, eröffnete Staatsanwältin Ines Eichwalder den Prozess am Straflandesgericht.
Eine 34-Jährige hat sich am Mittwoch vor einem Geschworenensenat verantworten müssen. Die Frau soll im Sommer 2023 versucht haben, ihren Vater zu töten. Nachdem sie in die Nervenklinik eingewiesen wurde, soll sie beinahe eine Mitpatientin erwürgt haben. Aufgrund ihrer schweren psychischen Erkrankung beantragte die Staatsanwaltschaft die Einweisung in ein therapeutisch-forensisches Zentrum. Die Geschworenen folgten diesem Antrag am Nachmittag.
Mit Erziehung überfordert
Die Betroffene war früher cannabisabhängig, seit der Geburt ihres Kindes ist sie nach eigenen Angaben clean. Mit der Versorgung des Buben war sie aber im Vorjahr offenbar überfordert, die Mutter fand sie in einer chaotischen Wohnung vor. Der Vater der 34-Jährigen nahm daraufhin sein Enkelkind zu sich, die Frau kam auch mit. „Ohne jeglichen Anlass richtete sie die Luftdruckpistole auf den Vater und wollte ihn töten. Als das nicht funktionierte, würgte sie ihn“, beschrieb die Staatsanwältin den Vorfall. „Ich hab’ gedacht, ich muss das tun“, beschrieb die Betroffene die Situation. Die Polizei kam und brachte die Frau in die Nervenklinik.
Nach drei Tagen ging sie dort auf eine andere Patientin los und würgte sie bis zur Bewusstlosigkeit. Eine Krankenschwester kam dazu und dachte, die Gewürgte sei bereits tot. Während die Ärzte mit der – erfolgreichen – Wiederbelebung beschäftigt waren, lief die Angreiferin davon. Sie hatte mittlerweile realisiert, was sie getan hatte, und wollte in ihrer Verzweiflung Suizid begehen. Auch sie konnte gerettet werden.
„Bücher falsch interpretiert“
Die 34-Jährige versuchte zu erklären, warum sie auf ihren Vater losgegangen war. An das Würgen der Frau hatte sie keine Erinnerung mehr, sie wusste nur, was der Auslöser gewesen war: „Ich hatte den Gedanken, dass ich sie töten muss, weil sie den ‚Frühlingsnarr‘ darstellt“, erklärte sie. Richter Christoph Lichtenberg versuchte näher zu ergründen, was zu Tat geführt hat. „Ich habe Bücher über Okkultismus gelesen, die ich falsch interpretierte. Ich dachte deshalb, ich müsse meinem Vater was antun. Ich musste ihn töten und mich, damit ich wieder aufwache“, schilderte die Betroffene.
Das Opfer wurde wieder gesund und erzählte, dass die Frau zuvor sehr nett zu ihr gewesen sei. Die Attacke war aus heiterem Himmel gekommen: „Sie hat mich aufs Bett geworfen und sofort begonnen, mich zu würgen.“ Eine Entschuldigung der Täterin lehnte sie ab: „Ich will sie nicht mehr sehen“.
Gerichtspsychiater Manfred Walzl führte aus, dass die paranoide Schizophrenie bei der Betroffenen zu einer „tiefgreifenden Bewusstseinsstörung“ geführt hatte. Sie sei bei beiden Taten nicht zurechnungsfähig gewesen, betonte der Sachverständige. Auslöser der Krankheit sei ihr Drogenkonsum gewesen: „Cannabis ist die meistunterschätzte Droge. Auch gelegentlicher Konsum kann zu paranoider Schizophrenie führen“, erläuterte Walzl. Er sprach sich für eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum aus, da eine ambulante Behandlung vorerst nicht möglich sei. Außerdem sei bei der Frau eine „hohe Wahrscheinlichkeit“ vorhanden, dass sie neue strafbare Handlungen bis hin zum Mord begehen könnte.
Die Geschworenen sprachen sich auf Basis des Gutachtens für eine Einweisung aus. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.