Ob Walzer, Bachata oder Cha-Cha-Cha – in den heimischen Tanzschulen ist für alle, denen Bewegung zur Musik Freude macht, etwas dabei. Um unterrichten zu dürfen, wird eine aufwendige, dreijährige Ausbildung verlangt – eigentlich. Denn immer wieder kommt es vor, dass Personen ohne entsprechende Ausbildung außerhalb offizieller Tanzschulen Unterricht erteilen oder für einzelne Stunden aus dem Ausland einpendeln. „Das steirische Tanzschulgesetz ist stark reglementiert und zum Betreiben einer Tanzschule braucht es eine Betriebsstättengenehmigung, deswegen kann eigentlich nicht einfach jeder hier Tanzunterricht erteilen“, so Pierre Gider, Obmann des Verbandes der Tanzlehrer Steiermark.