Die Tür zum Verhandlungssaal ist noch nicht geschlossen, da öffnet die Beschuldigte schon ihr Herz: „Ich bin schuldig in allen Anklagepunkten.“ – „Sie sind echt die Unkomplizierteste heute. Wir haben nicht mal angefangen und Sie machen schon ,Hände hoch‘“, freut sich Richter Andreas Rom am Straflandesgericht, „aber ein paar Fragen hab‘ ich vorher schon noch“.
Zum Beispiel: „Warum sind Sie ohne Führerschein unterwegs? Sie wissen ja: Autofahren ist gut. Ohne Führerschein aber ganz schlecht.“ – „Ich hab’ mich leider zu der Tat hinreißen lassen. Aber durch einen Todesfall stand ich plötzlich alleine da, keiner konnte meine Kinder irgendwohin führen“, erläutert die Steirerin. Im Internet hat sie sich deshalb einen gefälschten rosa Schein um 1500 Euro bestellt.
Keine Fahrschule absolviert
Im Sommer dann verursachte die Frau einen Unfall, erfasste einen Fußgänger auf dem Schutzweg. Der Mann wurde auf die Motorhaube geschleudert, musste danach sechs Wochen in den Krankenstand. „Er war im toten Winkel, dann auf der Motorhaube“, erinnert sich die Beschuldigte. „Darum gibt es eine Fahrschule: Da lernt man den 3S-Blick“, meint der Vorsitzende und will wissen: „Haben Sie jemals Verkehrsregeln gelernt?“ – „Klar, in der Schule. Und beim Radfahren brauch’ ich sie ja auch ...“ – „Das Fahren an sich haben Sie wo gelernt?“ – „Früher auf dem Bauernhof.“
Staatsanwalt Christian Kroschl erkennt grob fahrlässige Körperverletzung und die Fälschung besonders geschützter Urkunden. Richter Rom urteilt: „Eine bedingte Haftstrafe ist zu wenig, es wurde jemand verletzt. Nur schwarz auf dem Bauernhof fahren und auf einem Feldweg üben, ist zu wenig.“ Deshalb: 3000 Euro Geldstrafe.