Die steirische Landesregierung machte in ihrer letzten Sitzung in diesem Jahr den Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen sowie den Behinderteneinrichtungen ein „Geschenk“: Ab Jänner wird es für Behinderte in Tageswerkstätten möglich sein, in Pension zu gehen bzw. in „Altersteilzeit“ zu verbringen. Die Neuerung bedeute konkret, „dass Menschen mit Behinderung nunmehr tageweise zwischen einer Beschäftigung und dem Aufenthalt in ihrer Wohneinrichtung wählen können“, informierte das Land am Donnerstag. Um die zusätzlich notwendige Betreuung sicherstellen zu können, werden die personellen Ressourcen in den Wohneinrichtungen aufgestockt. Möglich wird das durch eine Novelle der BHG-Verordnung, die am Donnerstag auf Antrag von Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ) beschlossen wurde.

Für Menschen ab 50

Eingeführt wird das „Altersteilzeit-Modell” in einem ersten Schritt für zwei Personengruppen: Für Menschen mit dem höchsten Grad an Behinderung über 50 Jahre und für Menschen mit einem hohen Grad an Behinderung, die älter als 60 Jahre sind. Insgesamt handelt es sich um rund 260 Menschen in der Steiermark, die die neue Leistung optional in Anspruch nehmen können. Im Sozialbudget sind für diese Maßnahme 8,6 Millionen Euro vorgesehen. In den ersten sechs Monaten gibt es eine individuelle Übergangs- und Erprobungsphase für Menschen mit Behinderung in der Altersteilzeit – sie können aber auch in die Vollzeitbeschäftigung zurückkehren. Zwischen 60 und 65 Jahren können Betroffene in Altersteilzeit arbeiten oder zur Gänze in Pension gehen. Ab 65 Jahren gibt es dann keine Altersteilzeit mehr. 

Barbara Riener (ÖVP9, Doris Kampus (SPÖ)
Barbara Riener (ÖVP9, Doris Kampus (SPÖ) © ÖVP/Seiser

Alle finanzielle Leistungen für Menschen mit Behinderungen in Altersteilzeit bleiben aufrecht, betont man beim Land. Die Leistung muss bei den Bezirkshauptmannschaften bzw. beim Magistrat beantragt werden.

Chancengleichheit

Abgestimmt wurde die Maßnahme koalitionsintern mit ÖVP-Klubobfrau Barbara Riener. Sie sagt: „Menschen mit Behinderung sollen die gleichen Chancen haben, wie Menschen ohne Einschränkungen. Nach der beruflichen Tätigkeit sollen auch sie die Möglichkeiten haben, ihren Ruhestand finanziell abgesichert genießen zu können.“

Erfreut über die Ankündigung zeigt sich Neos Steiermark: “Die langjährige Neos-Forderung nach einem Pensionsanspruch für Menschen mit Behinderung wird nun endlich Realität. Damit wird ein weiterer Schritt zu einer inklusiven Steiermark getätigt“, so Landtagsabgeordneter Robert Reif in einer Aussendung. Auch KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler hat Lob für die Landesregierung übrig: „Auf dem Weg zu einer inklusiven Steiermark ist diese Initiative der Landesregierung ein wichtiger Schritt, dem natürlich weitere folgen müssen. Auch für ältere mobil betreute Menschen mit Behinderung bracht es Verbesserungen.“