In ungewöhnlicher Rolle muss sich eine Rechtsanwältin in der kommenden Woche am Grazer Straflandesgericht einfinden – die Juristin sitzt selbst als Beschuldigte auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft wirft der Akademikerin das Verbrechen der Verleumdung vor.

Konkret soll die Anwältin einen Richter eines Bezirksgerichts der Gefahr der behördlichen Verfolgung ausgesetzt haben, in dem sie ihn des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt sowie der Verletzung einer Amts- und Standespflicht falsch verdächtigte. Die Beschuldigte soll laut Anklage gewusst haben, dass ihre Verdächtigung falsch ist. Hintergrund: In einem eingebrachten Schreiben stellte die Rechtsanwältin die Behauptung auf, dass „dargelegt werden muss, dass der Richter mutwillige Amtswillkür walten lässt, die weite Kreise zieht“.

Cobra-Einsatz

Schlagzeilen um die Juristin gab es bereits im Sommer: Einerseits wegen eines aufsehenerregenden, groß angelegten Cobra-Einsatzes, der auf ihrem Anwesen stattfand. „Der Verdacht der betrügerischen Krida und auch schwerer gewerbsmäßiger Betrug stehen im Raum“, hieß es damals. Das Ermittlungsverfahren dazu läuft noch. Über die Verdächtige wurde damals die U-Haft verhängt, aufgrund einer OLG-Entscheidung kam es im Oktober aber wieder zur Enthaftung. Zudem wurde von der Rechtsanwaltskammer Steiermark ein Berufsverbot ausgesprochen. Unterdessen hat die Frau ihre Tätigkeit als Anwältin aber aus eigenen Stücken zurückgelegt.