Um gestohlenen keltischen Schmuck, der laut neuesten Schätzungen 120.000 Euro wert sein soll, ging es am Grazer Straflandesgericht. Erneut, denn bereits im Juni ist ein Slowake für seine Tat zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Wegen eines Urteilsfehlers, den der Oberste Gerichtshof festgestellt hat, musste die Verhandlung nun allerdings wieder zurück an den Start.
Räuberischer, durch Einbruch begangener schwerer Diebstahl wird dem 46-jährigen Slowaken vorgeworfen. „Er hat die drei keltischen Schmuckstücke entwendet und versuchte, zu flüchten, als er von zwei Museumsmitarbeitern ertappt wurde. Es war eine massive Gewaltanwendung“, führt die Staatsanwältin aus. „Mein Mandant war betrunken, hatte 1,5 Promille und ließ sich zu der Tat hinreißen. Es steckte kein großer Tatplan dahinter“, erklärt der Verteidiger.
Hoher Wert der Beute
Richterin Kornelia Philipp zweifelt mehrmals die Glaubwürdigkeit des Angeklagten an, zu oft setzt er zu neuen Erklärungsversuchen an. „Ich hatte keine Ahnung vom Wert der Gegenstände“, sagt er. „Aber wenn etwas in einem Museum in einer Vitrine ist und nach Gold ausschaut, muss man schon von einem hohen Wert ausgehen“, kontert die Richterin.
Die zentrale Frage: Hat der Slowake Gewalt angewandt, um mit der Beute zu fliehen? Er sagt dazu: „Es war eine Stresssituation. Ich weiß es nicht genau. Ich bekam jedenfalls eine mit dem Kerzenständer drüber.“ Die zwei Museumsmitarbeiter, die mit dem Täter am Boden landeten, empfanden es anders. „Der Beschuldigte sagt, er hat Ihnen ein Schmuckstück freiwillig ausgehändigt“, fasst die Vorsitzende zusammen. „Naja, freiwillig war das nicht“, sagt der Zeuge bestimmt. Durch einen Tritt des Täters habe er einen blauen Fleck bekommen. Der Slowake flüchtete, warf die restliche Beute in die Deutschlandsberger Klause. „Hut ab vor dem Polizeihund, dass er die zwei Stücke wiedergefunden hat.“
Da Zeuge Nummer zwei im Dezember nicht erscheinen konnte, ist am Mittwoch der Kunstkrimi fortgesetzt worden. Dabei folgte der anklagekonforme Schuldspruch für den Tunnelarbeiter: Viereinhalb Jahre Haft - nicht rechtskräftig.