Im Mai angekündigt und im September erarbeitet, ist die steirische Wolfsverordnung nun beschlussreif. Am 7. Dezember wird die Landesregierung grünes Licht geben. Ein paar Tage später tritt das Regelwerk in Kraft: Es besagt, unter welchen Umständen Wölfe in der Steiermark verscheucht, vergrämt oder (nur von Jägern) erlegt werden dürfen.
Neue Verordnung steht fest
So dürfen Wölfe in der Steiermark künftig erlegt werden
![Wie die Steiermark gegen „Problemwölfe“ vorgehen will Wie die Steiermark gegen „Problemwölfe“ vorgehen will](https://img.kleinezeitung.at/public/incoming/s55i0m-79187EEF-863A-4A2D-BB9A-309DF2DA8696_v0_h.jpg/alternates/WIDE_1200/79187EEF-863A-4A2D-BB9A-309DF2DA8696_v0_h.jpg)