In einem Brief fordert der steirische Landeshauptmann Christopher Drexler Justizministerin Alma Zadić (Grüne) dazu auf, der Polizei die Überwachung der Internetkommunikation bei potenziellen Terrorverdächtigen zu ermöglichen. Die Befugnisse der Sicherheitsbehörden sind im Strafprozessrecht geregelt, das Thema liegt daher in der politischen Verantwortlichkeit der Justizministerin. „Die vorhandenen Instrumente sind schlicht nicht mehr zeitgemäß“, schreibt Drexler und beruft sich auf Gespräche unter anderem mit der Führung des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) Steiermark.
Es sei aus Drexlers Sicht nicht akzeptabel, „dass in Zeiten einer erhöhten, insbesondere islamistischen Gefahrenlage, einer erhöhten Terrorwarnstufe und einer zunehmenden Radikalisierung ein derartiger blinder Fleck für die Sicherheit in unserem Land besteht“, führt der Landeshauptmann weiter aus. Die derzeitige Rechtslage lässt nur das Abhören von Telefongesprächen (Festnetz und Mobil) zu, nicht aber eine Überwachung von Messengerdiensten und Chats.
Hinweise nur aus dem Ausland
Die heimischen Behörden seien zunehmend auf die Informationen von ausländischen Partnerdiensten angewiesen, so Drexler. Als Beispiel führt er den Fall eines mutmaßlich geplanten Terroranschlags in einer Schule in Bruck an der Mur im Vorjahr an. Die Verdächtigen seien nur durch die Chatauswertung der niederländischen Polizei ausgeforscht worden.
„Angesichts der immer größer werdenden Gefahren auf dem Gebiet des islamistischen Terrors gilt es, diese eklatante und gefährliche Lücke in den Möglichkeiten des österreichischen Staatsschutzes so schnell wie möglich zu schließen“, schreibt Drexler in dem Brief. Den Einwand eines drohenden „Lauschangriffes“ durch die Polizei wischt der Landeshauptmann vom Tisch. Allein die personelle Ausstattung des Staatsschutzes lasse dies nicht zu. Zudem müsse jede Telekommunikationsüberwachung richterlich angeordnet werden.