Die geschmacklose Werbekampagne eines Grazer Bordells löste Empörung aus. Der Betreiber hatte im September ein Plakat mit der Aufschrift „Mädchentester gesucht“ an die Außenwand des Bordells aufgehängt. Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) meldete sich via X (ehemals Twitter) zu Wort und bezeichnete die Werbung als „gewaltverherrlichend und gefährlich“. Die Grazer Bürgermeisterin Elke Kahr (KPÖ) und der Grazer Frauenrat erhoben Anzeige gegen den Betreiber. Daraufhin wurde das Plakat heruntergenommen.
Nun sorgt eine neue Werbung für Aufsehen. Auf einem schwarzen Plakat ist eine Black-Friday-Rabattaktion zu lesen. So soll es etwa „69 Prozent auf alle Auslaufmodelle“ geben, steht dort in großen weißen Buchstaben geschrieben. In deutlich kleinerer und dunkelgrauer Schrift findet sich diesmal ein zusätzlicher Satz, wonach sich die Rabattaktion nur auf die eigene „T-Shirt-Kollektion“ des Bordells beziehen soll. Das bestätigt man auf Nachfrage der Kleinen Zeitung: „Die Aktion gilt für unsere Merchandiseprodukte. Das kann man, wenn man weiter weg vom Plakat steht, nicht gleich erkennen.“ Kritik, die Werbung könne erneut sexistisch verstanden werden, weist man im Bordell zurück: „Wir sehen das nicht so.“
Bürgermeisterin Elke Kahr wird den Fall prüfen und „wenn es sein muss, erneut Anzeige erstatten“. Kahr fordert zudem höhere Strafen und Konsequenzen gegen den Betreiber: „Das ist eine Verachtung und Erniedrigung von Frauen. Es ist unverkennbar, dass Gewalt ein riesengroßes Thema ist, und Sprache ist dabei nicht unwichtig“, sagt Kahr gegenüber der Kleinen Zeitung.
Werbung für Bordelle ist gesetzlich verboten
Die „Werbeaktion“, die die Kleine Zeitung bewusst nicht zeigt, ist nicht nur geschmacklos und menschenverachtend, sondern ist auch schlichtweg verboten. Das Steiermärkische Prostitutionsgesetz verbietet laut § 3 Abs. 4 Z 3 „... jegliche Art der Werbung für Bordelle und bordellähnliche Einrichtungen auf Plakatflächen, in Radio und Fernsehen sowie im Rahmen der öffentlichen Veranstaltung von Lichtspielen“. Bei Zuwiderhandeln droht eine Strafe von bis zu 7267 Euro.