Vom Ehrenzeichen für Wissenschaft, Forschung und Kunst bis hin zum Ehrenring: Etliche Steirerinnen und Steirer haben in den letzten Jahrzehnten ein oder mehrere Ehrenzeichen des Landes Steiermark verliehen bekommen. Stellt sich heraus, dass eine geehrte Person aufgrund ihrer Biografie dieser Ehre nicht würdig war, hat das Land nur eingeschränkte Möglichkeiten (etwa bei gerichtlichen Verurteilungen), sich nachträglich davon zu distanzieren. Das ändert sich nun. Eine von der Landesregierung erarbeitete Gesetzesnovelle soll auch die posthume Aberkennung von Ehrenzeichen ermöglichen.