Starke Regenfälle, Hochwasser und Murenabgänge haben viele Steirerinnen und Steirer in den vergangenen Tagen getroffen. Um die massiven Schäden bewältigen zu können, hat die steirische Landesregierung am Donnerstag finanzielle Soforthilfemaßnahmen beschlossen. In einer ersten Tranche werden dafür fünf Millionen Euro aus dem Katastrophenfonds sowie zusätzliches Personal für die Abwicklung bereitgestellt, heißt es in einer Aussendung. "In den betroffenen Regionen haben wir enorme Schäden gesehen, die sich derzeit noch gar nicht beziffern lassen. Die Soforthilfemaßnahmen für die Betroffenen haben nun absolute Priorität", so Landeshauptmann Christopher Drexler.

Höhe der Entschädigung

Geschädigte Personen, die eine Schadenshöhe von über 5000 Euro erlitten haben, erhalten nach Begutachtung durch das Land Steiermark eine Vorabzahlung von zehn Prozent als Soforthilfe. Die ersten Sofortmaßnahmen belaufen sich auf eine Höchstsumme von 5000 Euro pro Schadensfall. Zudem sollen alle verfügbaren Sachverständigen eingesetzt werden, um die Anträge rasch abarbeiten zu können. 

Die Höhe der Entschädigung wird sich laut Aussendung wie beschrieben gestalten: Bei Gebäudeschäden werden 50 Prozent, bei Schäden aufgrund von Erdrutschen 40 Prozent, bei sonstigen Schäden 30 Prozent der festgestellten Schadenssumme übernommen. In Härtefällen sollen auch höhere Entschädigungen möglich sein. 

Wie Geschädigte vorgehen sollten

Zuerst sollten so rasch wie möglich die Schäden via Foto dokumentiert werden. Anschließend muss der Schaden via e-government.steiermark.at oder am Gemeindeamt gemeldet werden. Pro Schadensart muss ein Meldeformular ausgefüllt werden. Mögliche Schadensarten können sein: Gebäude, bauliche Anlagen, Inventar (01), Schäden an Flur, Ernte, Vieh (02), Schäden an Wald oder Waldbodenverlust (03), Schaden durch Erdrutsch (04), Schäden an privaten Straßen, Wegen oder Brücken (05), Schäden an privaten Forststraßen oder -brücken (06).

Danach erfolgt eine Erstprüfung durch die Gemeinde, in weiterer Folge wird der Antrag an die Bezirkshauptmannschaft weitergeleitet. Von dieser wiederum werden die Sachverständigen mit der Begutachtung des Schadens beauftragt.

Wie die Auszahlung der Soforthilfe erfolgt

All jenen Personen, welchen durch die Vorbegutachtung durch das Land eine Schadenshöhe über 5000 Euro attestiert wird, erhalten demnach eine Akontozahlung von zehn Prozent erhalten. Diese Akontozahlung ist jedoch mit 5000 Euro pro Schadensfall limitiert. 

Danach folgt die Überprüfung durch die Bezirkshauptmannschaft, in weiterer Folge wird die Entschädigung nach Freigabe durch die zuständige Abteilung der Landesregierung ausbezahlt. 

Welche Fristen gelten

Innerhalb von zwei Monaten ab Eintritt des Schadens müssen die Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen sowie Inventar gemeldet werden. Für alle anderen Schäden gilt eine Frist von sechs Monaten.