Wenn dieser Tage die Vierschanzentournee in Österreich Halt macht, werden die Vorspringer wieder als Testpiloten für die Weltelite fungieren. Derzeit tun sie das auf freiwilliger Basis, indem sie eine Athletenvereinbarung unterschrieben haben. Eine Pflichtversicherung oder sonstige Anstellung haben sie nicht, obwohl der Verwaltungsgerichtshof im Fall Müller Skispringen als Arbeit eingestuft hat.
Die Gewerkschaft "younion" kritisiert seither regelmäßig untragbare Zustände, der Österreichische Skiverband (ÖSV) ringt mit einer Lösung. "Es muss in Bälde eine Gesamtlösung kommen, die für alle tragbar ist und eine gewisse Sicherheit hat", forderte nun ÖSV-Vizepräsident Alfons Schranz vor der Qualifikation für das Bergiselspringen am Freitag.
Für die dritte Tourneestation haben laut Schranz alle Vorspringer eine Athletenvereinbarung unterschrieben. "In Folge dessen sind sie gleich versichert, wie jeder andere 'normale' Springer. Das ist auch richtig. Weil sie gleich zu behandeln sind wie ein Athlet", erklärte Schranz, der auch OK-Chef des Bergiselspringes ist.
Abgesichert, aber nicht zufrieden
Er sieht die Rechtslage damit "abgesichert", zufrieden ist er aber nicht. Ein Berufssportgesetz, das sich auch in der Langfassung des türkis-grünen Regierungsprogramms findet, "wäre sicher gut", sagte Schranz: "Denn ein Vorläufer beim Riesentorlauf muss genau die gleiche Sicherheit haben wie ein Vorspringer. Das ist die gleiche Tätigkeit."
Schon innerhalb der nächsten 14 Tage soll es eine ÖSV-Präsidiumssitzung geben. "Da wird diese Sache erörtert und hoffentlich eine für alle tragbare Lösung gefunden. Sowohl finanziell für den ÖSV als auch für den Athleten die Sicherheit betreffend", sagte Schranz.
Ausgelöst wurde die Debatte durch einen folgenschweren Sturz von Lukas Müller, der sich am 13. Jänner 2016 als Vorspringer für die Skiflug-WM auf dem Kulm eine inkomplette Querschnittlähmung zugezogen hat und seither schwer beeinträchtigt ist. Während der ÖSV den Sturz als Freizeitunfall einstufte, entschied der Verwaltungsgerichtshof am 2. Mai 2019, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelte. Der ÖSV sprach seither von einer "Einzelfallentscheidung".