Ein Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) in ihrer Freitag-Ausgabe, wonach Kronzeuge Johannes Dürr in Vernehmungen den früheren Sportlichen Leiter des ÖSV, Markus Gandler, Mitwisserschaft vorgeworfen habe, ist am Freitagnachmittag von mehreren Seiten dementiert worden. Allen voran BK-Chefermittler Dieter Csefan: "Ich habe keine Ahnung, woher das kommt."
Csefan dementierte im Gespräch mit der APA - Austria Presse Agentur die Meldung der FAZ. "Wir haben das auch über die Medien erfahren. Ich kann Ihnen bestätigen, dass er (Dürr, Anm.) bei uns keine Angaben gemacht hat, bezüglich des Herrn Gandlers oder irgendwelche Vorwürfe, sonst würde Herr Gandler bei uns als Beschuldigter geführt werden", sagte Csefan.
Der Chefermittler des Bundeskriminalamts (BK) hat sich zusätzlich auch mit dem deutschen Oberstaatsanwalt Kai Gräber verständigt. "Auch die hatten keinen Kontakt und keine Vernehmung mit Herrn Dürr." Hansjörg Mayer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, untermauerte Csefans Aussagen: "Ich kann das nicht bestätigen, dass der Herr Dürr den Herrn Gandler in irgendeiner Form belastet hätte."
Gandler lässt rechtliche Schritte prüfen
Gandler zeigte sich erbost über die von der FAZ vorgetragenen Vorwürfe. "Ich habe mit der Oberstaatsanwaltschaft geredet, der war bei jeder Einvernahme des Herrn Dürr mit anwesend sowohl in Österreich als auch in Deutschland. Der Name Gandler ist dort nie gefallen", sagte Gandler zur APA, der nun auch rechtliche Schritte gegen diese "Menschenhatz" prüfen lässt.
Dürr war bei den Olympischen Spielen 2014 des Dopings überführt worden und nach seiner Sperre mit Eigenblut-Doping laut seinen Aussagen bis Dezember 2018 fortgesetzt. Er ist Kronzeuge und Beschuldigter in den Ermittlungen rund um das Netzwerk des Erfurter Arztes Mark S., seine Darstellungen in einer im Jänner ausgestrahlten ARD-Doku hatten die Ermittlungen ins Rollen gebracht.
Dürr war im vergangenen Sommer bei einer sogenannten "FuckUp"-Night, bei der Betroffene über ihr berufliches Scheitern, Fehler und den Weg zurück schildern, damit andere davon lernen können, aufgetreten. Dürr hatte am 5. Juli 2018, befragt zur Rolle des ÖSV und Doping, zwar von keiner aktiven Unterstützung, aber von einer Art stillschweigender Duldung berichtet. Der ÖSV hatte daraufhin eine Einstweilige Verfügung gegen Dürr erwirkt sowie einen Widerruf verlangt.
Keine Stellungnahme mehr vom ÖSV
Diese Verfügung ist nach wie vor aufrecht und wird laut dem deutschen Rechtsanwalt von Dürr, Michael Lehner, Ende April, allerdings von einem österreichischen Anwalt, behandelt. Lehner sieht die Einstweilige Verfügung als Meinungsäußerung an, wie er am Freitag im APA-Gespräch erklärte. "Ich empfinde es als Meinungsäußerung, das kann man rechtlich unterschiedlich werten. Ich denke, Johannes Dürr hat dort eine Meinung gesagt, dass die Oberen, ich formuliere es in meinen Worten, die Augen verschließen."
An jenem Abend in Wattens im Juli des Vorjahres habe sein Klient jedenfalls keine Namen genannt. Und der erfahrene Sportrechtler rät dem ÖSV sogar die Zurücknahme dieser Verfügung. "Ich empfehle dem österreichischen Verband, seine Verfügung zurückzunehmen und Johannes Dürr dankbar zu sein für das, was er bislang ausgesagt hat und was eben auch durch die Staatsanwaltschaft erfolgreich veranlasst werden konnte. Sie sollten sich vielleicht besser um ihre Trainer kümmern und sonstige Organisation", sagte Lehner am Freitag in Heidelberg in einem APA-Telefonat. "Der Österreichische Skiverband (ÖSV) gibt zu diesem Thema keine offizielle Stellungnahme mehr ab", meinte ÖSV-Medienbetreuer Bernhard Foidl nach Rücksprache zur APA.
Lehner betreut Dürr auch weiterhin gegenüber der NADA wegen seinem neuen Dopinggeständnis. Der aktuell ins Visier der Dopingfahnder geratene Erfurter Arzt Mark S. sei ihm jedenfalls vor Jahren im Prozess gegen den damaligen Radprofi Stefan Schumacher, den er damals vertreten hat, "sehr aufgestoßen". Man hätte schon damals wegen falscher Zeugenaussagen von Ex-Gerolsteiner-Boss Hans-Michael Holczer oder Mark S. ermitteln müssen, meinte er. "Das ist ein deutsches Großversehen, möglicherweise, wenn man damals beim Gerolsteiner-Prozess richtig nachgehakt hätte, hätte es den Mark S. nicht gegeben."