Das Landgericht München I hat laut der Mitteilung entschieden, die Meldung des 1. FC Schweinfurt 05 zum DFB-Pokal "vorläufig" zu widerrufen und stattdessen "vorläufig" Türkgücü München zu melden.

Grund dafür soll der Abbruch der Regionalliga Bayern sein. Die Schweinfurter waren zum Zeitpunkt des Abbruchs Tabellenführer der Liga, aber nur, weil Türkgücü bereits als Aufsteiger für die 3. Liga gemeldet war. Die Münchner wurden daher vom Bayrischen Fußballverbandes aus der Wertung gestrichen und waren für den BFV daher kein Kandidat mehr für den Pokal.

"Wir sind zufrieden, dass wir dieses Ergebnis vor dem Landgericht München erzielen konnten, denn seit Jahren ist es gelebte Praxis der Bayerischen Fußballverbandes die beste bayerische Amateurmannschaft am DFB Pokal teilnehmen zu lassen", erklärte Türkgücü-Geschäftsführer Max Kothny. "Die kurzfristige Satzungsänderung des BFV die Schweinfurt 05 zum DFB Pokal zugelassen hätte, zeigt dass die ursprüngliche und stets von Türkgücü München verteidigte Position rechtmäßig ist. Unsere Teilnahme an der 3. Liga war von Anfang an auch mit der geplanten Teilnahme am DFB Pokal verbunden."

Man sei überrascht worden, sagte eine Sprecherin der Schweinfurter der dpa . Der Verein warte nun auf Rückmeldung vom Bayerischen Fußball-Verband und hoffe bis Samstagmittag auf Klarheit, wie das weitere Vorgehen aussieht. Der DFB, der BFV und Schalke haben sich bislang noch nicht zu der Entscheidung des Gerichts geäußert.