Ein Grafiker hatte für das DFB-Pokal-Halbfinale zwischen dem FCB und Borussia Dortmund 2015 Karikaturen von Franck Ribery und Arjen Robben entworfen, die in der Fankurve unter dem Slogen "The Real Badman & Robben" gezeigt wurden.

Später hatten die Bayern diesen Slogan mit neu gezeichneten, aber ganz ähnlichen Motiven für Merchandising-Zwecke benutzt und unrechtmäßig verkauft. Der Grafiker argumentierte, dass es sich um "widerrechtliche Nachzeichnungen" gehandelt habe. Außerdem sei die Zusammenstellung der Zeichnung mit dem Spruch urheberrechtlich geschützt.

Die Bayern dagegen argumentierten, dass es sich bei den vom Verein benutzten Bildern um eigenständige Werke handle, die von den Karikaturen des Klägers abweichen würden. Zudem erklärten die Bayern, dass er Slogan nicht schutzfähig sei, denn es würde an der notwendigen Kreativität für die sogenannte urheberrechtliche Gestaltungshöhe fehlen.

Das Landgericht gab am Mittwoch der Anklage Recht, denn der Grafiker habe "die Eigenschaften der vorbekannten Figuren mit denen der - ebenfalls bekannten - Spieler des FC Bayern neu verwoben und durch einen schöpferischen Akt neue Figuren geschaffen".

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, hat der Kläger einen Anspruch auf Auskunft über den Gewinn, den der Verein mit den Merchandise-Produkten erzielt hat. In diesem Fall würde auch ein Anspruch auf Schadenersatz bestehen.