35 bis 40 Prozent der Betriebe würden vermutlich nicht überleben, wenn der Shutdown über Mitte Mai hinausgehe, erwartet Gerhard Span, Obmann des Fachverbandes der Freizeit- und Sportbetriebe. "Wir haben derzeit einen Ausfall von 100 Prozent", sagte Span am Donnerstag zur APA.
Seit Mitte März ist Sporteln nur im Freien erlaubt. Kürzlich gab es Lockerungen für den Spitzensport sowie für Outdoor-Sportstätten wie Leichtathletik-Anlagen, Tennisplätze, Golfplätze sowie Pferdesport- und Schießanlagen. Eine Regelung für sportliche Aktivitäten in geschlossenen Räumen steht noch aus.
Seine Branche habe sich bereits mit mehreren Petitionen an die Regierung gewandt, sagte Span. Unter klaren Sicherheitsvorkehrungen hält er ein Öffnen per 18. Mai für absolut machbar. Es gehe nicht nur um das wirtschaftliche Überleben der Betriebe, sondern auch darum, dass Sport das Immunsystem stärke und gut für die Menschen sei. "Wir bekommen jeden Tag Anrufe, wann wir endlich wieder aufmachen", erzählte Span.
Mit erhöhten Hygienemaßnahmen, einem 2-Meter-Mindestabstand beim Training, Mund- und Nasenschutz fürs Personal sowie einer Beschränkung von einer Person pro 20 Quadratmetern hält Span das Öffnen für möglich.
Die mehr als 1.300 gewerblichen Fitnessbetriebe setzen im Schnitt im Jahr 600 Mio. Euro um und beschäftigten rund 8.000 Personen. Dazu kommen noch gut 2.700 selbstständige Fitnesstrainer und -trainerinnen, die von dieser Branche abhängig sind sowie Masseure, Physiotherapeuten und andere Personen im Gesundheitsbereich.
Viele Betreiber von Fitnesseinrichtungen versuchen ihr Geschäft derzeit mit Online-Sportprogrammen zu retten oder bieten Gutscheine an. Vor Gutscheinen in der derzeitigen Situation warnt die Arbeiterkammer jedoch: "Wir müssen darauf hinweisen, dass Gutscheine nicht insolvenzgesichert sind. Das heißt, dass Inhaber von Gutscheinen - im Falle der Insolvenz eines Unternehmens - auf die Insolvenzquote verwiesen werden", sagte AK-Konsumentenschützer Herwig Höfferer vor kurzem. Damit werden Kunden zu Gläubigern und müssen ihre Abgeltung im Insolvenzverfahren anmelden - solche Anmeldungen sind mit Kosten verbunden.
Die rund 1,2 Millionen Mitglieder von Fitnesscentern oder Yogastudios haben derzeit keine Zahlungsverpflichtung. Allerdings müssen die Kunden ihren jeweiligen Anbieter schriftlich darüber informieren, dass sie das Lastschriftverfahren stoppen, da sonst Gebühren anfallen. Viele Fitnessstudios haben versucht, ihre Kunden um Kulanzregelungen zu bitten und die Abbuchungen nicht zu stoppen und angeboten, den ausgefallenen Zeitraum an das Vertragsende zu packen.