Trainieren, ja oder nein? Diese Frage stellen sich derzeit viele Hobbysportler, die mit den strengen Corona-Auflagen für Vereine konfrontiert sind. Sechs Fragen und Antworten zum Training während der Pandemie sollen Orientierung geben. Nähere Informationen gibt es auch auf der Website der Bundessport-Organisation.
Dürfen alle Sportarten ausgeübt werden?
Ja, seit 1. Juli darf in Österreich wieder Sport ausgeübt werden. Egal, ob alleine oder in Gruppen: Das Training ist erlaubt. Das gilt auch für Mannschafts- und Kampfsportarten, wo es zu direktem Körperkontakt kommen kann. Der Mindestabstandmuss während des Trainings nicht eingehalten werden.
Wie viele Personen dürfen am Training teilnehmen?
Bei Mannschaftstrainings dürfen die Spieler, die im Kader sind, am Training teilnehmen. Zusätzlich dürfen die Personen, die zur Durchführung der Trainingseinheit notwendig sind, anwesend sein (z.B. Trainer).
In Einzelsportarten dürfen 10 Personen gleichzeitig in geschlossenen Räumen trainieren, wobei die Trainer in der Maximalzahl nicht einzurechnen sind.
Wenn eine Durchmischung ausgeschlossen werden kann, ist es erlaubt, dass mehrere Gruppen parallel trainieren.
Wo gilt überall die Maskenpflicht?
In Umkleidekabinen, Gängen und anderen geschlossenen Räumen sind der Mund-Nase-Schutz zu tragen und der Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. In den Duschen darf die Maske abgenommen werden, auch hier gilt es allerdings, die Distanz zu anderen zu beachten. Ausgenommen von der Maskenpflicht ist die Sporthalle während des Trainings.
Wie ist bei einem Verdachtsfall zu reagieren?
Grundsätzlich müssen Namen und Daten aller am Training teilnehmender Sportler hinterlegt sein. Sollte es in einer Mannschaft einen Verdachtsfall geben, muss der Verein alle Mitglieder, die Kontakt zu der Person hatten, informieren und auch die zuständige Gesundheitsbehörde verständigen. Diese entscheidet dann über weitere Maßnahmen, wie z.B. Tests oder Quarantäne. Der Verein muss außerdem eine Liste mit allen Personen anlegen, die Kontakt mit der betroffenen Person hatten.
Dürfen Wettkämpfe und Veranstaltungen vor Zuschauern ausgetragen werden?
In geschlossenen Räumen dürfen sich maximal 10 Personen aufhalten, ausgenommen sind jene Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung notwendig sind (Spieler, Schiedsrichter,...). Wenn es zugewiesene Sitzplätze gibt und die Halle entsprechend groß ist, sind bis zu 1500 Zuschauer erlaubt. Ab 250 Personen kann die Veranstaltung nur nach Bewilligung durch die örtliche Bezirksverwaltungsbehörde stattfinden.
Wenn es nicht möglich ist, den Mindestabstand einzuhalten, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Für Freiluftveranstaltungen gelten die gleichen Regeln, außer, dass 100 Personen erlaubt sind, wenn es keine zugewiesenen Plätze gibt und 3000 Personen mit Sitzplatzzuweisung. Die Bewilligung durch die Behörde muss ab 500 Personen eingeholt werden.
Ab wann wird ein Präventionskonzept für Trainings oder Veranstaltungen benötigt und was ist ein Covid-19-Beauftragter?
Für Trainings im Breitensport ist ein Präventionskonzept zu erstellen, wenn es bei der sportartspezifischen Ausübung zu Körperkontakt kommt. Dieses muss die Verhaltensregeln, einen Hygiene- und Reinigungsplan, Regeln beim Auftreten einer Coronainfektion und Vorgaben für Trainings- und Wettkampfinfrastruktur beinhalten.
Bei Veranstaltungen wird ein Präventionskonzept benötigt, wenn sich in geschlossenen Räumen mehr als 50 Personen und im Freien mehr als 100 Leute aufhalten. Dann ist auch ein Covid-19-Beauftragter zu bestellen. Dieser ist für die Umsetzung des Präventionskonzepts zuständig. Er dient außerdem als Ansprechpersonen innerhalb des Vereins und in einem Erkrankungsfall für die Behörde. Die Letztverantwortung liegt jedoch immer beim Veranstalter.
Markus Pichler, der Geschäftsführer der Sportunion Steiermark weist darauf hin, welch beachtliche Leistungen Sportvereine und Trainer derzeit erbringen. In einer schwierigen Situation würden sie flexibel und professionell agieren.
Lena Ortner