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10. Dezember: Die Frist für den Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zur Teilnahme an den Australian Open endet - für Spieler, die nicht gegen das Coronavirus geimpft wurden. Nur vollständig Geimpfte dürfen an den Start gehen.
16. Dezember: Der nicht geimpfte Djokovic nimmt an einer Veranstaltung der serbischen Post in seinem Heimatland teil. Am Abend erfährt er von seiner Infektion. Das positive PCR-Ergebnis steht in Unterlagen, die seine Anwälte später den australischen Behörden vorlegen. Nach den Regeln in Serbien müssen Covid-Positive, die keine schweren Symptome haben, für 14 Tage in häusliche Isolation.
17. Dezember: Djokovic, der eigentlich in Monaco lebt, ist ohne Maske und Abstand Gast auf einer Preisverleihung für junge Tennisspieler in Serbiens Hauptstadt Belgrad.
18. Dezember: Er hat ein Interview mit Foto-Shooting für die französische Sportzeitung "L'Équipe".
22. Dezember: Djokovic hat einen weiteren Test gemacht. Ergebnis nach eigenen Angaben: negativ.
30. Dezember: Djokovic erhält seinen Anwälten zufolge eine Ausnahmegenehmigung für die Australian Open vom Medizin-Chef des australischen Tennisverbands.
Jahreswechsel 2021/2022: Aufnahmen in sozialen Medien zeigen Djokovic in einem Tennisclub im spanischen Marbella.
5. Jänner: Djokovic reist nach Australien. Weil er aus Sicht der Behörden nicht die nötigen Dokumente für eine Ausnahmegenehmigung vorlegt, wird ihm die Einreise verweigert. Er kommt in ein Abschiebehotel.
6. Jänner: Auf einer bemerkenswerten Pressekonferenz in Belgrad vergleicht Djokovics Vater seinen Sohn mit Jesus Christus: "Jesus wurde gekreuzigt, ihm wurde alles angetan, und er ertrug es und lebt immer noch unter uns", so Srdjan Djokovic. "Jetzt versuchen sie Novak auf die gleiche Weise zu kreuzigen und ihm alles anzutun."
10. Jänner: Ein Gericht in Melbourne gibt Djokovics Einspruch statt und lässt ihn einreisen. Er darf sich frei bewegen. Wenige Stunden später steht er auf dem Trainingsplatz.
11. Jänner: Es wird bekannt, dass Djokovic in seinem Einreiseformular angegeben hat, er sei in den 14 Tagen vor dem Flug nach Australien nicht gereist.
14. Jänner: Der australische Einwanderungsminister Alex Hawke
beruft sich auf den Migration Act und nützt sein Recht, das Visum
neuerlich zu annullieren. Die Anwälte von Djokovic erklären in einer
Anhörung, dass sie die Entscheidung beeinspruchen und die drohende
Abschiebung verhindern wollen.
15. Jänner: Djokovic wird erneut in Gewahrsam genommen, da er
ohne Corona-Impfung eingereist ist. Für den Tag darauf wird
angekündigt, dass eine Anhörung vor dem Bundesgericht endgültige
Klarheit über die Teilnahme des Serben am Major-Turnier bringen
soll.
16. Jänner: Das Bundesgericht entscheidet, dass der Einspruch der
Anwälte von Djokovic abgelehnt wird, er nicht an den Australian Open
teilnehmen darf und ausreisen muss. Die Entscheidung sei einstimmig
gefallen, hieß es in der Bekanntgabe der drei Richter. Die
Begründung soll frühestens am Montag (17. Jänner) erfolgen. In einer
ersten Reaktion zeigt sich Djokovic "extrem enttäuscht". Er
respektiere das Urteil aber und werde punkto Ausreise mit den
entsprechenden Autoritäten kooperieren.