Das Olympia-Aus für die russische Weltklasse-Tennisspielerin Maria Scharapowa ist endgültig besiegelt. Erst nach den Olympischen Spielen in Rio de Janeiro (5. bis 21. August) wird der Internationale Sportgerichtshof CAS sein Urteil im Dopingfall der früheren Weltranglisten-Ersten verkünden. Das teilte der CAS am Montag mit und nannte als Datum den 19. September.
Scharapowa war nach ihrem positiven Dopingbefund vom Tennis-Weltverband ITF Anfang Juni für zwei Jahre gesperrt worden und war deshalb vor den CAS gezogen. Russlands Sportminister Witali Mutko sprach von einem großen Verlust für die Olympia-Mannschaft des Landes. "Die Entscheidung war erwartbar, aber das macht das Fehlen einer solchen Spitzensportlerin nicht weniger schmerzhaft", sagte er der Agentur TASS zufolge.
Positiv auf Meldonium getestet
Ursprünglich wollte die höchste juristische Sportinstanz bis zum 18. Juli über eine mögliche Revision entscheiden. Man habe sich mit der ITF aber auf eine Verschiebung geeinigt, um mehr Zeit zu haben, wie der CAS mitteilte. Hätte der CAS bis zum ursprünglich angedachten Datum ein Urteil im Sinne von Scharapowa gefällt und sie freigesprochen oder die Sperre reduziert, hätte sich die Russin die Möglichkeit auf die Teilnahme in Rio aufrechterhalten können.
Die fünffache Grand-Slam-Turniersiegerin hatte Anfang März auf einer Pressekonferenz öffentlich gemacht, dass sie am 26. Jänner bei den Australian Open in Melbourne positiv auf die verbotene Substanz Meldonium getestet worden war. Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hatte das Mittel mit 1. Jänner dieses Jahres auf die Dopingliste gesetzt. Es handelt sich bei Meldonium um ein Herzmedikament, das auch die Regeneration verbessern soll.
Scharapowa hatte das Mittel seit Jahren genommen. Schreiben der WADA und der ITF, dass Meldonium auf die Dopingliste gesetzt wurde, hatte die Russin Ende vergangenen Jahres nicht beachtet. Die ITF hatte daher eingeräumt, dass Scharapowa nicht bewusst Regeln verletzt habe, aber die Verantwortung für die Missachtung trage. Auf das maximale Strafmaß von vier Jahren hatte der Verband verzichtet. Scharapowas Sperre läuft bis zum 25. Jänner 2018.