Der Prozess fand in Berlin statt, Alexander Zverev konnte nicht anwesend sein, spielt er doch heute bei den French Open in Paris das Halbfinale gegen den Norweger Casper Ruud. Der Ausgang des Verfahrens ist für das deutsche Tennis-Ass auf alle Fälle eine zusätzliche Motivationsspritze – so wurde der Prozess eingestellt und der gegen ihn verhängte Haftbefehl aufgehoben.
Worum ging es? Seine Ex-Freundin Brenda Patea, mit der Zverev seit 2021 ein gemeinsames Kind hat, hatte dem Tennis-Profi vorgeworfen, sie in der Nacht vom 20. auf den 21. Mai 2020 mit beiden Händen kräftig gewürgt zu haben. Dies hat sich vor Gericht allerdings nicht bestätigt.
Trotzdem muss Zverev eine Auflage von 200.000 Euro zahlen – dies ist bei solchen Prozessen üblich. Zu der Verhandlung war es gekommen, weil das Amtsgericht Berlin-Tiergarten im Oktober 2023 einen Strafbefehl gegen Zverev in Höhe von 450.000 Euro (90 Tagessätze zu je 5000 Euro) erlassen hatte. Dagegen legte der Olympiasieger Widerspruch ein. Mit Erfolg. Patea, die als Nebenklägerin auftrat, soll sich bei ihrer Befragung widersprochen und mehrmals gestottert haben.
Keine Schuldfeststellung
„Alexander Zverev hat dieser Einstellung über seine Verteidigerin zugestimmt, allein um das Verfahren – vor allem im Interesse des gemeinsamen Kindes – abzukürzen. Alexander Zverev gilt weiterhin als unschuldig. Die Einstellung beinhaltet keine Schuldfeststellung und kein Schuldeingeständnis. Die gesetzliche Unschuldsvermutung bleibt unberührt“, erklärte Zveres Anwältin in einer Presseerklärung.
Grundsätzlich könnte der 27-jährige Zverev nun gegen Patea gerichtlich aufgrund von falscher Verdächtigung oder Verleumdung vorgehen. Doch das lehnt die aktuelle Nummer vier der Tenniswelt in Rücksichtnahme auf die gemeinsame Tochter ab.