Nachdem Peter Seisenbacher in Kiew im September enthaftet wurde, da ihm in Wien vorgeworfenen Sexualdelikte nach dortigem Recht wahrscheinlich verjährt sind, droht ihm nun Ungemach von der ukrainischen Migrationsbehörde DMSU. Der österreichische Ex-Sportler halte sich bereits länger als erlaubt in der Ukraine auf, erklärte Behördenleiter Maksym Sokoljuk am Mittwoch gegenüber der APA.
Seisenbacher habe in der Ukraine weder um Asyl angesucht, noch einen Antrag auf einen temporären oder permanenten Aufenthaltstitel gestellt, heißt es in der schriftlichen Erklärung. Ausgehend von der gesetzlichen Lage könnten sich Ausländer in diesem Fall in einem Zeitraum von 180 Tagen maximal 90 Tage lang in der Ukraine aufhalten.
"Ausgehend vom Datum seiner Ankunft in der Ukraine hat P. Seisenbacher zum heutigen Tag die vorgesehenen Fristen überzogen", schrieb Sokoljuk. Sobald sein Aufenthaltsort in der Ukraine festgestellt werde, würden in Bezug auf ihn Maßnahmen im Rahmen der geltenden Gesetze ergriffen, erklärte der Behördenleiter. Nach Medienberichten soll sich Seisenbacher seit dem vergangenen Dezember in der Ukraine aufhalten. Bernhard Lehofer, der Grazer Anwalt Seisenbachers, wollte dazu auf Anfrage der Kleinen Zeitung keine Stellung beziehen.
Auslieferungsüberprüfung läuft
Laut Artikel 26 des ukrainischen Fremdenrechts können Ausländer und Staatenlose, die gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoßen, zur Ausreise gezwungen werden. Die zuständige Behörde legt dabei in ihrem diesbezüglichen Bescheid eine Frist von maximal 30 Tagen fest, während der die betreffende Person die Ukraine verlassen muss. Rechtsmittel gegen den Ausweisungsbescheid sind möglich.
Parallel zu möglichen fremdenrechtlichen Problemen läuft die Auslieferungsüberprüfung des ukrainischen Justizministeriums in Bezug auf Seisenbacher weiter, bestätigte am Dienstag der stellvertretende Justizminister Serhij Petuchow gegenüber der APA. Sein Ressort habe sich am 14. und 18. September an das österreichische Justizministerium gewandt und um noch detailliertere Informationen ersucht, um die Schwere jener Verbrechen zu qualifizieren, die Seisenbacher vorgeworfen werden, heißt es im Schreiben Petuchows.