Der ehemalige Radprofi Georg Preidler ist am Mittwoch am Innsbrucker Landesgericht wegen des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Sportbetruges zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Zusätzlich wurde ihm eine Geldstrafe in der Höhe von 2880 Euro auferlegt. Er bekannte sich zu Beginn des Verfahrens teilweise schuldig. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.
Weder Verteidigung noch Staatsanwaltschaft gaben eine Erklärung ab. Der öffentliche Ankläger hatte Preidler vorgeworfen, zwischen März 2017 und März 2019 Rennradmannschaften, Sportveranstalter und Unterstützer durch Anwendung von Blutdoping und Wachstumshormon getäuscht und zur Auszahlung von Prämien, Sponsorengeldern und Entlohnungen veranlasst zu haben. Der angeklagte Schaden beläuft sich auf 286.000 Euro.
Neben Preidler musste sich ein zweiter ehemaliger Radfahrer vor Gericht verantworten, der den Kontakt zwischen dem Steirer und jenem Mann hergestellt haben soll, der Preidler vor 2018 mit illegalen Substanzen versorgt haben soll. Er wurde wegen des Vergehens des schweren Betruges zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt.