Es scheint, als könne der Radsport die Geister der Vergangenheit nicht vertreiben. Dabei wurde nach dem Erdbeben rund um Bernhard Kohl im Jahr 2008 versucht, das Image mit einer neuen Generation aufzupolieren. Nicht zuletzt die Rad-WM in Innsbruck ließ den Mief der unerlaubten Taten vergangener Tage verfliegen.
Nun hat Profi Georg Preidler Blutdoping gestanden und gegen Stefan Denifl hat die Staatsanwaltschaft offizielle Ermittlungen aufgenommen. „Trotz aller verschärften Maßnahmen sind unsere Hoffnungen nicht in Erfüllung gegangen. Wir verurteilen das aufs Schärfste“, sagt Otto Flum, scheidender Präsident des Radsportverbandes ÖRV. „Wir müssen aber nicht wieder die Diskussion über Prävention führen. Das machen wir intensiv. Aber ja: Wir brauchen mehr Geld dafür und auch für Kontrollen“, erklärt er.
Eine Wurzel des Übels sei aber die Bestrafung: „Doping wird meiner Wahrnehmung nach von vielen noch immer ein wenig als Kavaliersdelikt angesehen. Oder bagatellisiert, weil es ,eh alle machen‘. Die Sportler müssen Angst vor den Folgen haben.“ Sperren allein seien im Gegensatz zu Haftstrafen nicht wirklich abschreckend. „Warum hat man Angst vor tief greifenden Entscheidungen? Weil es unpopulär ist, einen Sportler ins Gefängnis zu stecken? Ich kenne keinen österreichischen Sportler, der für Doping bislang ins Gefängnis gegangen ist.“
Die rechtliche Basis dafür wäre vorhanden, denn Vergehen werden im Strafgesetzbuch (STGB 147) als schwerer Betrug qualifiziert und sind mit maximal zehn Jahren Haft zu ahnden. Dazu kam es aber bislang bei aktiven Sportlern in Österreich noch nicht. Denn der Tatbestand des Sportbetrugs wird vor Gericht verhandelt und dort wird das Strafmaß in Relation zu anderen Tatbeständen (z. B.: gegen Leib und Leben) gesetzt. Allerdings ist es schwierig, den Sportbetrug in der vollen Tragweite (Auswirkungen in Rennen, finanzielle Einnahmen etc.) zu beweisen. „Ein Vorteil der derzeitigen Regelung ist auch, dass die Sportler als Zeugen im Anti-Doping-Verfahren geführt werden und somit unter Wahrheitspflicht aussagen müssen“, sagt David Müller von der Nada Österreich, „im Unterschied dazu muss ein Beschuldigter weder sich noch andere wie etwa Hintermänner belasten.“ Das ziele darauf ab, dass der gesamte Ring mit Hintermännern und Drahtziehern zerschlagen werden kann.
Ein rot-weiß-roter Alleingang wäre allerdings ein Schuss in den Ofen. „Entscheidender ist, dass man international an einem Strang zieht“, sagt Flum, „es hilft auch nichts, wenn wir die härtesten Strafen haben, die Österreicher nicht bei den Wettkämpfen sind und alle anderen sich ins Fäustchen lachen.“ Die juristischen Grundlagen sind international verschieden. Und so fordert er: „Der Europäische Gerichtshof hat in gefühlt fünf Minuten wegen des Karfreitags entschieden. Aber für eine internationale Basis bei Doping-Strafen, dafür könnten sie berühmt werden!“ Der ÖRV beauftragt die Nada regelmäßig mit Kontrollen und finanziert diese auch. Anders als bei anderen Verbänden sind die Sportler allerdings hauptsächlich bei ihren Teams und außerhalb der Sichtweite.
Auch den Weltverband UCI nimmt er in die Pflicht: „International sind Funktionäre mit Doping-Vergangenheit im Einsatz. Auch bei Teams. Die dürften dann halt keine Lizenz bekommen.“ Für seinen Verband garantiert er: „Bei uns gibt es keinen Funktionär mit Doping-Vergangenheit.“
Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.