Proteste, die dem Olympischen Geist oder den chinesischen Gesetzen widersprechen, könnten bei den Winterspielen von Peking (4. bis 20. Februar) von Strafen bedroht sein. Das erklärte am Mittwoch Yang Shu, Chef der Abteilung für Internationale Beziehungen der Spiele, bei einem Online-Medientermin.
"Jeder Protest, der im Einklang mit dem Olympischen Geist ist, ist sicher geschützt", sagte Yang, betonte aber auch: "Jedes Verhalten oder jede Aussage, die gegen den Olympischen Geist, speziell gegen chinesische Gesetze und Vorschriften verstoßen, sind aber von Strafen bedroht." Als Folge drohe etwa der Entzug der Akkreditierung, meinte Yang. Bisher wurden Verstöße gegen die Olympische Charta stets vom IOC behandelt.
Die Regel 50
Regel 50 der Olympischen Charta besagt, dass "jegliche politische, religiöse oder rassistische Demonstration oder Propaganda" zu unterlassen ist. Allerdings war die Regel im Vorjahr gelockert worden. Protest sei erlaubt, solange die olympischen Prinzipien eingehalten werden, es sich "nicht direkt oder indirekt gegen Menschen, Länder, Organisationen und/oder ihre Würde richtet" und andere Sportler nicht in ihrer Vorbereitung gestört werden. Politische Meinungsäußerungen während Siegerehrungen, der Eröffnungs- oder Schlussfeier blieben aber weiter untersagt.
Yangs Aussagen erfolgten, nachdem am Dienstag Athleten in einem Seminar der Menschrechtsorganisation Human Rights Watch im Sinne ihrer eigenen Sicherheit gewarnt worden waren, sich während der Spiele zur Menschenrechtssituation in China zu äußern. Unter anderem haben bereits die USA, Großbritannien und Japan einen diplomatischen Boykott der Spiele verkündet. Berichte über schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen in der westchinesischen Provinz Xinjiang sorgen seit langem für diplomatische Spannungen mit der Regierung in Peking. Vonseiten Österreichs werden keine hochrangigen Politiker zu den Winterspielen nach Peking reisen, einen politischen Boykott gibt es aber nicht.