Um 7 Uhr Früh am 19. April langte der Erlass des Sportministeriums bei Landessportdirektor Arno Arthofer in Klagenfurt ein. Der regelt extrem genau, welche Damen und Herren am Montag, 20. April, welche Sportstätten benützen dürfen. "Das Sportministerium regelt das sehr genau. Die Aktiven dürfen nur nicht-öffentliche Sportstätten betreten. Daher können wir nur das Olympiazentrum Kärnten, das Ruder-Bundesleistungszentrum Völkermarkt für Magdalena Lobnig und das Heeressportzentrum Faak am See aufsperren", erklärt Arthofer. Auch wer diese Zentren betreten darf, ist vorgeschrieben. Nur jene Sportler, die ihre sportliche Tätigkeit beruflich ausüben, damit Einkünfte erzielen und an internationalen Wettkämpfen teilgenommen haben, sind erlaubt", weiß Arthofer.