Der §1447 des ABGB verlangt bei einer Absage ein Refundierung bereits erfolgter Zahlungen an die Teilnehmer durch den Veranstalter. Haben Sie Ideen, wie (vorrangig nicht kommerziellen) Sportveranstaltern wirtschaftlich geholfen werden kann, die bereits allen Aufwand getragen haben und jetzt zur Rückzahlung der Nenngelder verpflichtet sein dürften?