Rein sportlich sollte es für den GAK am Freitag im Auswärtsspiel beim Tabellenvorletzten Wels (19 Uhr) keinen Grund zur Klage geben. Die haben die Athletiker aber woanders eingebracht, nämlich vor Gericht. GAK-Rechtsvertreter Christian Hacker brachte nämlich Klage gegen jenen Mann ein, der im Frühjahr im Spiel gegen die Sturm Amateure einen Becher aufs Feld geworfen und damit den Schiedsrichterassistenten getroffen hatte. "Die Problematik ist nicht neu, auch der GAK wurde vielfach bestraft. Die Vereine haben das als notwendiges Übel angesehen, sie sind laut Regelwerk verpflichtet, alles unter Kontrolle zu haben." Doch der Geduldsfaden ist diesmal gerissen, der GAK handelt. "Es gibt in Deutschland zwei Präzedenzfälle und in der Schweiz einen. Da haben Vereine auf Regress geklagt und Recht bekommen."