Das GAK-Urteil ist da - freilich an einer Nebenfront. Gemäß Oberlandesgericht Graz steht dem bekannten Gerichtssachverständigen Fritz Kleiner (Stichwort Herberstein, SK Sturm) ein Honorar von rund 557.200 Euro brutto zu. Mehr als ein Jahr dauerte der Konflikt um die Höhe des Gutachterhonorars. Ursprünglich sollten 621.000 Euro für die mehrjährigen Prüfungen fließen: Doch die Verteidiger von Rudi Roth, Walter Messner & Co. hatten Einwände gegen die Stundensätze und den Aufwand von Kleiners Kanzlei.