Straf- und Zivilgericht trennen Welten, das wurde in der Causa Peter Svetits wieder klar. Der Ex-GAK-Präsident klagt die Republik auf 70.000 Euro Schadenersatz, da er seiner Ansicht nach im November 2011 zu Unrecht in U-Haft gesteckt worden ist. Dem war eine Geldübergabe zwischen Svetits und der Ex-Buchhalterin des GAK, einer wichtigen Zeugin im GAK-Ermittlungsverfahren, vorausgegangen.