Dass Covid-Schutzmaßnahmenverordnungen nicht immer ganz genau gelesen werden, kann man niemanden verdenken. Schon gar nicht, wenn es sich mittlerweile um die sechste Ausgabe handelt. Doch ein Paragraf macht den Nachwuchs-, Hobby- und Amateursportlern seit 12. Dezember zu schaffen. „Zusammenkünfte ohne ausschließlich zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze, wie beispielsweise Hochzeits-, Geburtstags- oder Weihnachtsfeiern, sind nur mit bis zu 25 Teilnehmern zulässig. Der für die Zusammenkunft Verantwortliche darf die Teilnehmer nur einlassen, wenn sie einen 2G-Nachweis vorweisen“, steht es geschrieben. Diese Zeilen betreffen – ob gewollt oder nicht – allerdings auch den Sport.
Vereine haben daher wohl nur zwei Möglichkeiten: Spiele absagen oder erfinderisch werden. Die Austria Klagenfurt hat sich für zweiteres entschieden. Am Samstag ist ein Testspiel gegen Spittal geplant. Der Regionalligist fällt nicht unter die Spitzensportregelung, wodurch oben erwähnter Paragraf greift. „Wir verzichten auf Linienrichter, das spart zwei Personen. Reservespieler bekommen zugewiesene Sitzplätze auf der Tribüne“, erklärt Pressesprecher Matthias Linnenbrügger. Liga-Konkurrent Austria Wien hat sich in einem vergleichbaren Fall für die Absage des Spiels entschieden.
Quer durch alle Verbände hofft man, dass dieser zumindest bis zum 20. Jänner gültige Punkt – solange gilt die Verordnung in ihrer derzeitigen Form – von der Regierung noch einmal überdacht wird. Ansonsten sind Testspiele in der Vorbereitung nur schwer durchzuführen. „Man hätte bei der Ausführung schon daran denken können, dass das für Mannschaftssportarten nur schwer umsetzbar ist. Es braucht eine lebbare Regelung“, appelliert KFV-Präsident Klaus Mitterdorfer. Eine Möglichkeit wäre, jede Halbzeit als ein eigenes Spiel zu deklarieren. Dann könnten pro Spiel (also Halbzeit) je 25 Personen teilnehmen.