Das Protestkomitee der Fußball-Bundesliga hat dem Erste-Liga-Klub SV Horn in zweiter Instanz die Lizenz für die Saison 2017/18 erteilt. Das gab die Liga am Donnerstag bekannt. Ende April hatte der Senat 5 als erste Instanz noch die Spielgenehmigung verweigert, nach ergänzenden Unterlagen und einem mündlichen Parteiengehör gab es nun Grünes Licht für die Niederösterreicher.

Allerdings gibt es für Horn Auflagen - das Budget muss überarbeitet und ein Liquiditätsplan festgelegt werden. Damit haben alle 21 Klubs, die um eine Spielegenehmigung für den österreichischen Profi-Fußball angesucht haben, diese auch erhalten, wodurch das Lizenzverfahren abgeschlossen ist. Außerdem steht nun fest, dass es in der aktuellen Saison einen sportlichen Absteiger aus der Ersten Liga geben wird.

Sollten die Horner, die drei Runden vor Schluss als Vorletzter zwei Punkte vor dem Abstiegsrang liegen, die Klasse halten, starten die Waldviertler mit minus drei Punkten in die Spielzeit 2017/18. Dieser Punktabzug sowie eine Geldstrafe von 25.000 Euro wurden vom Senat 5 aufgrund groben Terminverzugs im erstinstanzlichen Lizenzierungsverfahren verhängt. Der SV Horn hat dieses Urteil angenommen und auf einen Protest verzichtet.