Die Johannes-Kepler-Universität (JKU) Linz entzieht LASK-Präsident Siegmund Gruber den Doktortitel, da sich die Plagiatsvorwürfe rund um seine Dissertation bestätigt haben. Man folge damit den Ergebnissen extern eingeholter Gutachten der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI), teilte die Uni am Donnerstag mit. Der Bescheid ist nicht rechtskräftig. Gruber kündigte eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht an.
2021 hatte "Plagiatsjäger" Stefan Weber in der Dissertation des Präsidenten des Fußball-Bundesligisten "wesentliche Textplagiate" erkannt. Die 2005 an der JKU verfasste Arbeit enthalte "schwerwiegende Verstöße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis", schrieb Weber in dem Gutachten. Die 380 Seiten starke Dissertation zum Thema "Voraussetzungen und Institutionalisierung sozioökonomischer Kooperation zur Prävention von Geldwäsche" hatte Gruber mit einem Co-Autor eingereicht, der ebenfalls als Funktionär im österreichischen Fußball tätig ist. Laut der Analyse Webers wurden in der Arbeit auf 77 Seiten 79 Plagiatsfragmente, die beiden Autoren zuzuordnen seien, gefunden.
Gruber kündigte Beschwerde an
Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatte die JKU ein mehrteiliges Prüfverfahren gestartet. Dies sei nun abgeschlossen und sieht eine Aberkennung des Doktortitels von Gruber vor, informierte die Uni in einer Aussendung. Der Bescheid beruhe "inhaltlich im Wesentlichen auf der Stellungnahme der ÖAWI sowie den seitens der ÖAWI eingeholten externen Gutachten, die im Ergebnis wesentliche Teile der Dissertationsschrift von studienrechtlich relevanten Plagiaten betroffen sehen".
Die JKU betonte, dass "eine objektive und transparente Aufklärung sehr wichtig" sei, da sie "Plagiate und wissenschaftliches Fehlverhalten keinesfalls toleriert". Gruber meinte in einer Stellungnahme zur APA, dass er "selbstverständlich" die Meinung der Uni respektiere, diese jedoch nicht teile. "Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet und bin mir keiner Schuld bewusst", begründete er die Einbringung einer Beschwerde gegen die Aberkennung seines Doktortitels beim Bundesverwaltungsgericht.