Die Fußball-Bundesliga hat drei Clubs die Spielgenehmigung für die Saison 2022/23 verweigert. Erstligist Austria Wien und sein in der 2. Liga spielendes Zweierteam sowie die beiden weiteren Zweitligisten FC Wacker Innsbruck und St. Pölten erhielten in erster Instanz vom zuständigen Senat 5 keine Lizenz beziehungsweise Zulassung. Das gab die Liga am Mittwoch bekannt.

Erhält die Austria doch noch die derzeit aus finanziellen und rechtlichen Gründen verweigerte Lizenz, muss sie mit einem Abzug von vier Punkten in die kommende Saison starten. Diese Sanktion samt einer 20.000-Euro-Geldstrafe verhängte die Liga für einen Fristverzug bei der Bekanntgabe des geprüften Jahresabschlusses. Außer der Austria erhielten alle übrigen elf Bundesligisten das Oberhaus-"Pickerl" in erster Instanz. Das gilt auch für die aufstiegswilligen Austria Lustenau und FAC Wien sowie den GAK.

Innerhalb von acht Tagen können die betroffenen Clubs neue Dokumente vorlegen und Einspruch beim Protestkomitee einlegen, das bis spätestens 27. April ein Urteil abgibt. Danach kann innerhalb von acht Tagen eine Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht eingebracht werden. Dabei sind allerdings neue Beweismittel nicht mehr zulässig. Eine etwaig notwendige Entscheidung wird dann aufgrund der UEFA-Frist bis 31. Mai getroffen.

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