Die Wiener Austria hat am Dienstag den nächsten Tiefschlag hinnehmen müssen. Drei Tage nach der Rückzugsankündigung von Trainer und Sportchef Peter Stöger hat der Senat 5 der Fußball-Bundesliga dem in Finanzproblemen befindlichen Traditionsclub in erster Instanz die Lizenz verweigert. Alle anderen elf Oberhausvereine hingegen erhielten die Spielgenehmigung. Von den Zweitligsten wurde neben dem Austria-Farmteam Young Violets nur Austria Lustenau die Lizenz versagt.
Zudem entschied der Senat 5, dass Austria Klagenfurt, Wacker Innsbruck und der GAK im Falle eines Aufstiegs auch im Oberhaus kicken dürfen, wie die Liga in einer Aussendung bekanntgab. Dem FAC bleibt diese Möglichkeit aus infrastrukturellen Gründen hingegen versagt. Von den Regionalligen kommen im Hinblick auf die Lizenz Hertha Wels sowie die Amateurteams von Sturm Graz und Wacker Innsbruck als Aufsteiger in die 2. Liga infrage. Ostligist SV Stripfing/Weiden fiel durch.
Auch wenn die Verweigerung der Lizenz bereits medial eifrig kolportiert worden war, ist es für die Austria in jedem Fall eine unschöne Premiere. 2019 hatten sich bei den Wienern aber schon Probleme angekündigt. Damals erhielten die "Veilchen" die Lizenz nur unter Auflagen. 2020 waren die Finanz-Kriterien coronabedingt aufgeweicht und die Anträge aller Oberhaus-Clubs positiv beschieden worden.
18,8 Millionen Euro Minus
Die Austria, die in den vergangenen Jahren eine Infrastrukturoffensive durchgeführt hat, kämpft derzeit mit massiven finanziellen Problemen. Der jüngste Geschäftsbericht wies Verbindlichkeiten von 78 Millionen Euro aus. Alleine in der Saison 2019/20 schrieben die "Veilchen" ein Minus von 18,8 Mio. Euro. Mithilfe der für luxuriöse Lifestyle-Produkte bekannten und im März als neuen Investor vorgestellten Insignia-Gruppe peilt die Austria eine wirtschaftliche Erholung und die Rückkehr auf die europäische Bühne an. Geld soll aber noch keines geflossen sein.
So wie die Austria können auch die anderen betroffenen Klubs innerhalb von acht Tagen ab Beschlusszustellung Protest beim Protestkomitee der Bundesliga einbringen - also bis kommenden Mittwoch. Dabei besteht die Möglichkeit, neue Nachweise der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vorzubringen. Die Entscheidung des Protestkomitees fällt bis 27. April.
Sollte die Lizenz bzw. Zulassung auch vom Protestkomitee verweigert werden, hat der Bewerber noch die Möglichkeit, beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht zu klagen. Das Schiedsgericht ist kein Gremium der Österreichischen Fußball-Bundesliga und entscheidet - endgültig - anstelle eines ordentlichen Gerichts bis 31. Mai.