1. Warum findet das Cupfinale vor dem Liga-Wiederbeginn statt?
Zum Zeitpunkt des Beschlusses war noch nicht klar, ob auch in der Zweiten Liga wieder gespielt wird. Bundesligist Salzburg sollte gegenüber Zweitligist Lustenau keinen Vorteil haben, der wäre durch vorhergehende Bewerbsspiele aber gegeben gewesen.

2. Wie viele Personen dürfen dem Cupfinale insgesamt beiwohnen?
Der Österreichische Fußballbund (ÖFB) orientiert sich bei den Maßnahmen an den Hygienevorschriften der Bundesliga. Das heißt: Grundsätzlich gilt, dass sich nicht mehr als 200 Personen, die ihrerseits in drei Gruppen unterteilt sind, im Stadion aufhalten dürfen.

3. Worin unterscheiden sich die drei Gruppen?
Gruppe Rot (maximal 75 Personen) hat als einzige Gruppe Zutritt zum Spielfeld und Kabinenbereich, es handelt sich also um Spieler, Schiedsrichter und Betreuer auf der Ersatzbank. Gruppe Orange (maximal 50 Personen) umfasst alle Personen, die zur Spielabwicklung oder zur medialen Begleitung in den Stadion-Innenbereich müssen (u. a. Ordner, Spielbeobachter, Kamerapersonal, Reporter, Fotografen). Personen der orangen Gruppe müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, sobald sie den Mindestabstand von zwei Metern zu Personen der roten Gruppe nicht einhalten können. Die dritte Gruppe ist Gruppe Gelb, deren Personen (maximal 75) sich nur auf der Tribüne aufhalten dürfen (u. a. Team-Delegationen, Stadionsprecher, Presse). Es muss jederzeit ein Abstand von einem Meter eingehalten, ebenso muss der Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wenn der Abstand von zwei Metern zu Personen der roten Gruppe nicht eingehalten werden kann.

4. Was ändert sich für die Spieler im Vorfeld der Partie?
Bei der Anreise im Mannschaftsbus müssen alle Akteure einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Aufenthaltsdauer in der Kabine ist auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren, der Mindestabstand von einem Meter ist immer einzuhalten. Die Kabinen werden vor der Ankunft der Teams sowie während der beiden Spielhälften desinfiziert. Auch das Einlaufen beider Teams erfolgt nacheinander, zudem fällt die sonst obligate Begrüßung vor dem Anpfiff weg, beide Mannschaften nehmen sofort Aufstellung auf dem Feld. Hotelaufenthalte sind weiterhin gestattet, allerdings darf sich während des Aufenthalts der Mannschaften kein Hotelpersonal in den Zimmern aufhalten. Eine Zimmerreinigung ist erst nach Abreise der Teams erlaubt.

5. Sind Ballkinder gestattet?
Ja. Allerdings ist die Anzahl begrenzt. Zudem werden genügend Bälle rund um das Spielfeld aufgelegt. Die Hauptaufgabe der Ballkinder liegt daher nicht im Zuwerfen von Bällen, sondern im Desinfizieren der ins Out geschossenen
Bälle.

6. Ist überschwänglicher Torjubel erlaubt?
Wie auch in Deutschland gibt es eine klare „Empfehlung“: Körperkontakt soll beim Jubel, wenn unbedingt notwendig, ausschließlich mittels Ellenbogen und Füßen erfolgen.

7. Wie läuft die Pokalübergabe nach dem Cupfinale ab?
Das ist noch nicht zur Gänze geklärt. Was allerdings klar ist: Der Pokal wird kontaktlos übergeben werden.

8. Vor welchen Herausforderungen steht das Wörthersee-Stadion?
„Die Abläufe müssen klar und die Funktionseinheiten getrennt sein“, erklärt Gert Unterköfler, Geschäftsführer des Sportparks Klagenfurt. Das gesamte Areal inklusive Ballspielhalle wird genutzt, um genügend Raum zwischen den einzelnen Personengruppen zu schaffen. Es wird penibel darauf geachtet, dass getestete Personen nicht mit ungetesteten zusammentreffen.

9. Wird der Sportpark trotz Geisterspiels positiv bilanzieren?
Ja, wenn auch nicht im gewohnten Ausmaß. Der ÖFB zahlt die vereinbarte Miete. Einnahmen fehlen hingegen aus den Beteiligungen aus dem Ticketing und der Gastronomie. Die Kosten bleiben in etwa die gleichen, werden lediglich umgeschichtet. Das Reinigen der Zuschauerränge fällt weg, hinzu kommen stattdessen Kosten für das Desinfizieren und Bewachen der Kabinen.

10. Wie hilft der Fußball den anderen Sportarten auf ihrem Weg zurück?
Die Bundesliga und ihre Klubs sind bereit, im Zuge der Öffnung des Spielbetriebes die Daten und Erkenntnisse der wissenschaftlichen Begleitung zur Verfügung zu stellen. Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) soll dadurch
allgemeine Erkenntnisse für die weiteren Vorgehensweisen in verschiedensten Bereichen gewinnen. Damit wären auch weitere Lockerungen möglich.