Die Fußball-Bundesliga hat am Donnerstag beim Senat 1 ein Verfahren gegen den LASK wegen eines möglichen Verstoßes gegen den Grundgedanken des Fairplay eingeleitet. Den Linzern wird vorgeworfen, Mannschaftstrainings durchgeführt zu haben. Derzeit sind aufgrund der Corona-Vorgaben nur Einheiten in Kleingruppen unter Beachtung der Abstandsregeln erlaubt.

Der maßgebliche Paragraf 111a der ÖFB-Rechtspflegeordnung ("Verletzung des Fair-Play-Gedankens") sieht im Falle einer Verurteilung folgende Sanktionsmöglichkeiten vor:

  • a) Ermahnung
  • b) Sperre von 1 bis 12 Pflichtspielen
  • c) Funktionssperre von einem Monat bis einem Jahr
  • d) Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro
  • e) Austragung eines oder mehrerer Spiele unter Ausschluss eines Teiles oder der gesamten Öffentlichkeit
  • f) Abzug von Punkten
  • g) Wettbewerbsausschluss
  • h) Zwangsabstieg
  • i) Ausschluss aus dem Verband