Der Senat 1 der Bundesliga hat das Strafmaß gegen Rapid und Austria Wien nach den Krawallen beim Derby festgelegt. Beide Vereine werden zu einer Geldstrafe von je 150.000 Euro sowie einer Heimfansektorsperre für drei Spiele verurteilt. Besagte Heimfansektorsperre wird jedoch bedingt auf 24 Monate nachgesehen und gilt im Falle eines Widerrufs für folgende Gegner: SK Rapid, FK Austria Wien, FC Red Bull Salzburg, SK Sturm oder LASK.
Der schon zuvor verhängte bedingte Punkteabzug gegen Rapid wurde übrigens nicht widerrufen.
Kein Protest beider Vereine
Im Falle einer Heimfansektorsperre werden aus Sicherheitsgründen auch gegenüberliegende Sektoren gesperrt. Der Gästesektor darf in diesem Fall nicht für Heimfans benutzt werden und der Heimverein muss dafür Sorge tragen, dass die Bildung eines alternativen Fansektors auch in den übrigen Teilen des Stadions unterbunden wird.
Beide Klubs werden wegen der Verletzung der Sicherheit und missbräuchlicher Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen verurteilt, bei Rapid kommt der Tatbestand diskriminierender Sprechchöre dazu.
Von Seiten Rapids heißt es in einer ersten Stellungnahme, dass man das Urteil zur Kenntnis nimmt und keinen Protest anmelden wird, da es rund um das Derby unstrittig zu Verfehlungen gekommen sei, die auch der SK Rapid „auf das Schärfste“ verurteilen würde.
Auch die Austria kündigt an, keinen Protest einlegen zu wollen. Präsident Kurt Gollowitzer erklärt: „Austria Wien distanziert sich ausdrücklich von jeglicher Form und Verherrlichung von Gewalt. Jeder Verstoß dagegen wird von uns konsequent geahndet. Sowohl bestmögliche Prävention als auch unmissverständliche Härte gegenüber den Verursachern wird unser Beitrag für ein sicheres Stadionerlebnis sein. Austria Wien steht für eine gewaltfreie, offene Gesellschaft sowie für faire, respektvolle und sportliche Fußballduelle.“
Erste an den Ausschreitungen beteiligte Personen wurden laut Austria bereits identifiziert, entsprechende angekündigte Schritte werden in den kommenden Tagen getätigt.
Die Begründung des Strafsenats
In seiner Urteilsbegründung beklagt der Senat 1 eine „gesundheitliche Gefährdung für viele Zuschauerinnen und Zuschauer“. Die dabei entstandenen Bilder hätten das Image beider Klubs, der Bundesliga und des österreichischen Fußballs insgesamt massiv beschädigt.
„Das Wiener Derby sollte ein Aushängeschild für den heimischen Fußball und ein positives Erlebnis insbesondere für junge Fans sein. Dies war leider zum wiederholten Male nicht der Fall. Aufgrund der Schwere der Vorfälle war in Sachen Geldbuße die Höchststrafe zu verhängen“, heißt es daher.
Mildernde Umstände
Die Bemühungen beider Klubs mit dem freiwilligen Verzicht auf Gästefans bei den kommenden vier Derbys sowie dem Ansatz, gemeinsam neue Rahmenbedingungen und einen neuen Umgang zu erarbeiten, wurden jedoch als mildernde Umstände berücksichtigt: „Diese Vorgehensweise begrüßt der Senat 1 im konkreten Fall und daher erschien diese Sanktion in Verbindung mit der Erarbeitung sicherer Rahmenbedingungen bei den zukünftigen Wiener Derbys durch die beiden betroffenen Vereine als zweckmäßig.“
Die Warnung des Strafsenats: „Sollte es jedoch abermals zu Zwischenfällen kommen, wird zusätzlich eine Sperre des Heimsektors für drei Spiele in Verbindung mit weiteren Sicherheitsmaßnahmen schlagend.“