Böller und das Werfen pyrotechnischer Gegenstände haben beim 343. Wiener Derby am Sonntag für eine Gewalteskalation gesorgt. Grundsätzlich ist der Gebrauch derartiger Artikel im und um Stadien durch das Pyrotechnikgesetz in Österreich seit 2010 verboten. Clubs haben laut Bundesliga aber die Möglichkeit, bei ihrer zuständigen Veranstaltungsbehörde auf Bezirksebene Ausnahmegenehmigungen zu erwirken. Deren Einhaltung wird von der Liga bei möglichen Sanktionen berücksichtigt.

„Pyrotechnische Gegenstände und Sätze dürfen in sachlichem, örtlichem und zeitlichem Zusammenhang mit einer Sportveranstaltung nicht besessen und nicht verwendet werden“, steht im Pyrotechnikgesetz (§ 39). Die Behörde könne dem Veranstalter aber „für bestimmte Anlässe“ auf Antrag „zeitlich und örtlich begrenzte Ausnahmen vom Verbot“ bewilligen. Diese Ausnahmebewilligungen und etwaige Auflagen seien laut Bundesliga-Sicherheitsrichtlinien vom Heimclub immer dem Spielbeobachter vorzulegen.

Beim Wiener Derby kam es zu Ausschreitungen
Beim Wiener Derby kam es zu Ausschreitungen © GEPA

Rein rechtlich sind Knallkörper und bengalische Feuer gleichgestellt, nämlich verboten. Laut Angaben eines Bundesliga-Sprechers hätte bisher aber noch keine Bezirksbehörde eine Ausnahmegenehmigung für Böller erteilt, wie sie am Sonntag auch im Allianz Stadion in Hütteldorf zu sehen - und vor allem zu hören - waren. Diese sind auch in Fan-Kurven verpönt - und werden laut Liga-Angaben deutlich höher bestraft als etwa Bengalen.

Genaue Richtlinien für Ausnahmeregelungen

In den Ausnahmebewilligungen ist üblicherweise sehr detailliert vermerkt, welche Gegenstände zu welchem Zeitpunkt wo und unter welchen Umständen verwendet werden dürfen. Ein Beispiel: Das Abbrennen zehn bengalischer Lichter eine Minute vor Spielbeginn kann auf Positionen in der ersten Zuschauerreihe erlaubt werden. Daneben könnte als Auflage ein Sandkübel vorgeschrieben sein.

Für mögliche Sanktionen der Liga ist der Bericht des Spielbeobachters ausschlaggebend, der den Einsatz jedes pyrotechnischen Gegenstandes dokumentiert und mit einer möglicherweise vorhandenen Ausnahmegenehmigung abgleicht. Wenn statt 20 erlaubten etwa 50 bengalische Lichter gezündet werden, wird für 30 eine Strafe verhängt. Es gibt dafür einen - allerdings nicht öffentlichen - Strafenkatalog. Im Europacup sind „Feuerwerkskörper jeglicher Art“ laut UEFA-Sicherheitsreglement verboten.

Die Randalierer machten auch vor den Polizisten nicht halt
Die Randalierer machten auch vor den Polizisten nicht halt © APA

Auch der ÖFB beschreitet in diesem Zusammenhang andere Wege als die Bundesliga. In Bewerben, in denen der Fußball-Bund als Veranstalter auftritt, sind Ausnahmegenehmigungen nicht vorgesehen. „Die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln ist ausnahmslos verboten“, heißt es etwa in den Sicherheitsrichtlinien des ÖFB-Cups. Beim Cupfinale 2023 zwischen Rapid und Sturm Graz war es dennoch zu einem beträchtlichen Einsatz pyrotechnischer Gegenstände gekommen. „Da gingen die Bilder durch die Welt“, erinnerte sich Sturms Sport-Geschäftsführer Andreas Schicker am Montagabend auf ServusTV.

Pyrotechnik berge aber auch eine Gefahr. „Wenn es bewusst in andere Sektoren geschossen wird, geht das nicht“, erklärte Schicker, der 2014 außerhalb des Sports selbst Opfer eines pyrotechnischen Unfalls geworden war. Die betreffenden Personen würden auch immer Wege finden, „das Zeug“ in die Stadien hineinzubringen. „Man sollte dann über ein generelles Verbot nachdenken. Dann kommt es nicht zu solchen Situationen.“ Die Liga setzt vorerst aber weiter auf eine möglichst kontrollierte Umgebung. „Das funktioniert auch an vielen Orten“, betonte der Sprecher.