Der Prozess gegen Jerome Boateng geht weiter. Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts München I eingelegt. Das Gericht hatte den Weltmeister von 2014 am vergangenen Freitag zwar wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Ex-Freundin schuldig gesprochen. Ähnlich wie bei einer Freiheitsstrafe auf Bewährung, muss der Ex-Weltmeister nur zahlen, wenn er gegen seine Auflagen verstößt.
Diese sehen vor, dass er jeweils 50.000 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen zahlen muss, die sich für Kinder einsetzen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1,12 Millionen Euro gefordert. Über die Revision muss erneut das Bayerische Oberste Landesgericht entscheiden.
Vom Vorwurf der schweren Körperverletzung an seiner Ex-Freundin wurde Boateng freigesprochen. Das Gericht kam zu dem Schluss, „dass von dem Vorwurf des notorischen Frauenschlägers nichts übriggeblieben ist“, wie es die Vorsitzende Richterin Susanne Hemmerich formulierte.
Der LASK hatte schon zuvor erklärt, dass Boateng seitens des Clubs nur dann Sanktionen drohten, wenn das Gericht eine Strafe verhängen würde, die ihm die Berufsausübung verunmöglichen würde. „In einem Rechtsstaat gilt, dass nur Gerichte über Strafen entscheiden und wenn eine Strafe erfüllt ist, der Lebensweg in der Gesellschaft wieder fortgesetzt werden darf. Das ist ein Grundrecht und gilt für jeden“, betonte Gruber.
Der Innenverteidiger stand in der Vorbereitung des LASK keine Minute auf dem Platz, auch wenn er laut seinem Instagram-Kanal am Mittwoch mit der Mannschaft trainiert hat. Auch beim Cupauftakt der Linzer am Freitag in Gurten wird der 36-jährige Deutsche wohl fehlen.