Im Zentrum des Verfahrens vor dem Landgericht München I stehen Gewaltvorwürfe von Jérôme Boatengs Ex-Freundin in einem gemeinsamen Karibikurlaub vor sechs Jahren. Deren Anwältin sprach am Freitag von „einem echten David-gegen-Goliath-Kampf“. Boateng zeige „kein Unrechtsbewusstsein“.
Die Verteidigung des ehemaligen deutschen Nationalspielers forderte höchstens eine „moderate Geldstrafe“ wegen fahrlässiger Körperverletzung oder die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage. Boatengs Anwalt sprach von einem „erfundenen Narrativ des Frauenschlägers“, einer „für beide Seiten erwartbaren Rangelei“ und wechselseitiger Körperverletzung. Boateng habe seine Ex-Freundin weggestoßen, sie ihn an der Lippe verletzt. Ein Urteil soll am Freitag kommender Woche gefällt werden.
Der Sportler, der kürzlich vom italienischen Club US Salernitana zum LASK gewechselt ist, sprach in seinem letzten Wort vor Gericht von einem Fehler. Er habe lange geschwiegen, sich aber nun auch mal verteidigen müssen. Er könne noch weiter ausholen – „aber ich bin auch müde und möchte das nicht“. Er schloss mit dem Satz: „In erster Linie möchte ich mich bei meinen Kindern entschuldigen und ich danke ihnen.“
Laut Ex-Freundin habe Boateng in dem gemeinsamen Urlaub 2018 ein Windlicht und eine Kühltasche nach ihr geworfen. Später habe er sie angespuckt, an den Haaren gezogen, mit beiden Händen ins Gesicht geschlagen und ihr in den Kopf gebissen. Sie habe sich an den Glasscherben des zerbrochenen Windlichts geschnitten, Hämatome und Schürfwunden erlitten. Er habe ihr gedroht, er werde dafür sorgen, dass die gemeinsamen Kinder in ein Heim kommen, wenn sie ihn wegen des Vorfalls anzeigen sollte.
Sie habe „keinen Zweifel“ an der Glaubhaftigkeit der Angaben der Ex-Freundin, betonte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Boatengs Schilderungen bezeichnete sie dagegen als „Schutzbehauptungen“. Boateng hatte die Vorwürfe schon zu Beginn des neuen Verfahrens bestritten.
Das Verfahren zieht sich seit Langem. Das Amtsgericht München hatte bereits im Jahr 2021 eine Geldstrafe in Höhe von 1,8 Mio. Euro gegen Boateng verhängt. Das Landgericht München I verurteilte den Ex-Weltmeister im Oktober 2022 in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1,2 Mio. Euro. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht kassierte das Urteil wegen durchgehender Rechtsfehler.
Boatengs neuer Verein, der LASK, hatte sich diese Woche erstmals ausführlich zu der Causa geäußert. „Solange das Gericht (...) keine Strafe ausspricht, die Herrn Boateng die Berufsausübung verunmöglicht, wird er bei uns Fußball spielen und seinem Beruf nachgehen. Daran wird bei uns auch nicht gerüttelt“, sagte LASK-Geschäftsführer Siegmund Gruber in einem Interview mit den „Oberösterreichischen Nachrichten“.