Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat die über den ehemaligen Fußball-Nationalspieler Sanel Kuljic wegen Suchtgifthandels verhängte Haftstrafe angehoben. In Stattgebung einer Strafberufung der Staatsanwaltschaft wurde die vom Erstgericht ausgesprochene Sanktion am Dienstag von zwölf auf 15 Monate unbedingt erhöht. Das bestätigte Kuljics Verteidiger Mathias Burger der APA.
Kuljic war im vergangenen Dezember vom Wiener Landesgericht für Strafsachen zu einem Jahr unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden.Der mittlerweile 42-Jährige hatte zugegeben, zwischen September 2017 und September 2019 an mehrere Abnehmer insgesamt rund 80 Gramm Kokain weitergegeben zu haben. Eigenen Angaben zufolge war Kuljic seit längerem süchtig und konsumierte zuletzt 0,4 bis ein Gramm Kokain täglich.
Die damit verbundenen Kosten waren auch das Motiv für seine Gift-Geschäfte. Er hatte das Kokain um 50 bis 55 Euro von seinem Stammdealer erworben und um 60 Euro weitergegeben. Neben einem "Aufschlag" von mindestens fünf Euro habe er jeweils ein bis zwei Gramm für sich abgezweigt, ehe er das Kokain weiterreichte, legte Kuljic vor Gericht offen. Sein reguläres Einkommen von zuletzt 1.300 Euro monatlich sei zur Gänze für Drogen draufgegangen.
Ausschlaggebend für die Strafanhebung war Kuljics Vorstrafe. Er war wegen seiner Verwicklung in den bisher größten Wettskandal im heimischen Sport - die versuchte Manipulation von 18 Spielen der ersten und zweiten österreichischen Fußball-Liga - im Herbst 2014 wegen schweren Betrugs, Erpressung und Nötigung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Im März 2017 wurde der wegen guter Führung vorzeitig entlassen. Die offenen rund eineinhalb Jahre bekam der 42-Jährige auch in der heutigen Berufungsverhandlung im Justizpalast nicht widerrufen. "Die Probezeit wurde auf fünf Jahre verlängert", berichtete Verteidiger Burger.
Kuljic war Anfang Jänner vom Landesgericht gegen gelindere Mittel aus der U-Haft entlassen worden. Der 20-fache Nationalspieler verpflichtete sich, Alkohol und Drogen nicht mehr anzurühren, sich monatlich bei Gericht zu melden und eine Entzugstherapie anzutreten, um von den Drogen loszukommen. Wie sein Rechtsvertreter im Gespräch mit der APA erläuterte, verläuft die Therapie vielversprechend. Sollte Kuljic am Ende ärztlicherseits bescheinigt werden, nicht mehr suchtkrank zu sein, fällt er unter die Begünstigungsklauseln des "Therapie statt Strafe"-Programms: die rechtskräftigen 15 Monate würden nachträglich in eine Bewährungsstrafe umgewandelt und wären nicht zu verbüßen, sollte sich der Ex-Kicker in strafrechtlicher Hinsicht wohl verhalten.